30.04.2014 - 4.1 Dr. Sybille Bachmann (für die Fraktion Rostocke...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Herr Bankonier (RB/Graue/Aufbruch 09) stellt einen Änderungsantrag zum Antrag 2014/AN/5416, der wie folgt lauten soll:

 

"Der Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus empfiehlt der Bürgerschaft zu beschließen: Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Strandsatzung dahingehend zu ändern, Einwohnern bzw. Gästen mit Hund das Betreten des Strandes in Hohe Düne und Markgrafenheide im gesamten Bereich jeweils im Zeitraum 19.00 bis 09.00 Uhr unter Beachtung der Hundevorordnung/Vorschriften zu sogenannten "Kampfhunden" zu ermöglichen."

 

Begründung

Einwohner und Gäste mit Hund im Bereich Hohe Düne und Markgrafenheide nutzen den Strand bereits jetzt überwiegend in den frühen Morgen- und Abendstunden für ein kurzes Austoben des Hundes, verbunden mit einer Abkühlung im Ostseewasser. Der Verbleib tagsüber, in der möglichen Sonnenhitze, ist nicht angestrebt und widerstrebt dem Naturell der Tiere.

Von einem einzelnen Hund geht in der Regel keine Gefährdung Dritter aus. Die vorgesehene Konzentration von Hunden in einem nur 100 m breiten Bereich zwischen zwei innerörtlichen Strandaufgängen kann jedoch zu Konflikten führen, die es zu vermeiden gilt. Die vorgesehene Änderung der Strandsatzung führt zu Einschränkungen und ist weder kontrollier- noch durchsetzbar (100 m Strandbereich, Leinenlänge auf max. 2 m begrenzt). Aussagen zur Ausstattung des vorgeschlagenen Strandabschnittes durch die TZR & W mit sogenannten Hundekotbeuteln fehlen (Ordnung und Sauberkeit).

 

Abstimmungsergebnis zum Änderungsantrag von Herrn Bankonier (RB/Graue/Aufbruch 09):

Ablehnung (Ja: 1, Nein: 7, Enth.: 1)

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Beschluss:

Beschlussvorschlag:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt der Bürgerschaft eine Änderung der Satzung über die Ordnung im Badestrandgebiet der Hansestadt Rostock vom 21.03.2005 mit folgendem Inhalt vorzulegen:

 

In § 6 Absatz 1 ist als dritter Stabstrich hinzuzufügen:

- Markgrafenheide

  Strandblock 24 zwischen den Strandzugängen 24 und 25 mit Leinenzwang, wobei

  2 m Leinenlänge nicht überschritten werden dürfen.

 

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Abstimmungsergebnis zum Antrag 2014/AN/5416:

 

Abstimmung:                                                        Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

3

 

 

 

Dagegen:

2

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

4

 

Abgelehnt

 

 

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