02.04.2014 - 9.1 Bürgerentscheid zum künftigen Liegeplatz des Tr...

Beschluss:
abgelehnt
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Wortprotokoll

 

Die Präsidentin informiert, dass ein Widerspruch des Oberbürgermeisters gegen den Beschluss aus der außerplanmäßigen Sitzung der Bürgerschaft am 27.02.2014 zur Angelegenheit vorliegt.
 

Im Falle eines Widerspruchs muss die Gemeindevertretung nach § 33 (1) KV M-V über die Angelegenheit in der nächsten Sitzung erneut beschließen.

 

(Widerspruch … liegt der Niederschrift beim Sitzungsdienst als Anlage 7 bei)

 

 

 

Zur Angelegenheit lagen/liegen vor:

 

- Beschlussvorlage Nr. 2013/BV/4613
Bürgerentscheid zum künftigen Liegeplatz des Traditionsschiffes,
 

- Nachtrag zur Beschlussvorlage Nr. 2013/BV/4613-01 (NB), der den Beschlussvorschlag ändert mit folgender redaktioneller Änderung der Verwaltung:
 

Unter: „Der Sachverhalt wird wie folgt aktualisiert dargelegt:“
 

3. Absatz, nach dem letzten Satz:

„Als Minimalprognose wird ein Besucherzuwachs um wenigstens 50.000 Gäste im Jahr als gesichert angesehen. Alleine zur Hanse Sail ist von bis zu 10.000 Besuchern auf dem Traditionsschiff auszugehen.“

 

8. Absatz, 2. Satz nach „… prognostizierten Mehreinnahmen.“ (Der Klammerinhalt enfällt):

Diese Mehreinnahmen betragen bereits bei 50.000 Besuchern zu je 4 EUR pro Person im Jahr 200.000 EUR. Darüber hinaus wären zusätzliche Ressourcen über eine Anpassung der Eintrittsgelder möglich.“

 

- Stellungnahme Nr. 2013/BV/4613-02 (SN) mit der Stellungnahme der Rechtsaufsichtsbehörde vom 14.02.2014 einschließlich des Schreibens des Staatssekretärs des Ministeriums für Wirtschaft, Bau und Tourismus vom 10.02.2014 zu Aspekten der Förderung,
 

- Schreiben des Ministeriums für Inneres und Sport vom 24.02.2014 zum Bürgerentscheid zum künftigen Liegeplatz,
 

- Schreiben des Oberbürgermeisters vom 21.02.2014 zur unverbindlichen Finanzierungs­bereitschaft einer Bank, Kostenkalkulation (Angebot eines Taucherei- und Bergungsbetriebes, Konzept Energieversorgung Stadtwerke),
 

- Schreiben von Torsten Schulz (Vertretungsperson für das Bürgerbegehren) vom 21.02.2014
mit Zustimmung zur zunächst „probeweisen“ Verlegung,
 

- neu: Schreiben des Oberbürgermeisters vom 30.03.2014 mit Erläuterungen zur Diskussion in der Bürgerschaftssitzung vom 27.02.2014
 


 

- Schreiben der Präsidentin vom 20.2.0214 mit den Anlagen:

- Kosten für Verlegung und Rückverlegung des Sachverständigen Andreas Hallier,

              - Stellungnahme zur behaupteten Dockung des Schiffes von Andreas Hallier,

              - Stellungnahme zum Status des Traditionsschiffes von Andreas Hallier,

              - Schreiben des Oberbürgermeisters vom 20.02.2014 zur rechtsaufsichtlichen Stellungnahme

              - Anschreiben des Oberbürgermeisters vom 05.02.2014 an das Ministerium für Inneres
                und Sport,

 

- Stichpunktartige Stellungnahme von Herrn Hallier zur temporären Verholungs- und Festmachlösung des Traditionsschiffes im Stadthafen Rostock.
 

(Stellungnahmen und o.g. Schreiben liegen der Niederschrift beim Sitzungsdienst als Anl. 8 bei)

 

- Potentialanalyse eines Maritimen Technik-Museums Rostock von animare projektmanagement
tourismus vom Dezember 2010 liegt im Büro der Präsidentin der Bürgerschaft zur Einsichtnahme aus.

 

 

- Änderungsanträge:

- Vorsitzende der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
  mit Nr. 2013/BV/4613-04 (ÄA)
  (die Fraktion der SPD hatte ihre Unterschrift auf dem Änderungsantrag zurückgezogen),

- Dr. Sybille Bachmann (für die Fraktion Rostocker Bund/Graue/Aufbruch 09)
  mit Nr. 2013/BV/4613-05 (ÄA),

(- der Änderungsantrag Nr. 2013/BV/4613-03 (ÄA) der Vorsitzenden der Fraktionen der SPD,
    DIE LINKE., BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wurde zurückgezogen)

 

 

 

Herr Harms stellt den Antrag auf Anhörung von Herrn Torsten Schulz (Vertretungsperson für das Bürgerbegehren).

 

Abstimmungsergebnis zum Antrag:                                                                                     Angenommen

 

Herr Schulz nimmt zur Angelegenheit Stellung.

 

 

 

Im Zusammenhang mit der Feststellung im Widerspruch des Oberbürgermeisters fragt Frau Dr. Bachmann nach, weshalb der Änderungsantrag Nr. 2013/BV/4613-05 A) nicht zulässig sei, sondern nur eine Ablehnung der Beschussvorlage und ob eine Zurückziehung des Ände­rungs­antrages angezeigt wäre. Sie möchte dazu eine rechtliche Bewertung, weil das Ergebnis das Gleiche ist.
 

Der Oberbürgermeister nimmt Stellung.

 

Die Präsidentin äert, dass die Frage von Frau Dr. Bachmann durch die Stellungnahme des Oberbürgermeisters nicht beantwortet wurde und gibt Erläuterungen zur erfragten Angelegenheit, die auf Bitte von Frau Dr. Bachmann zu Protokoll genommen werden.
 


Die Präsidentin führt aus, dass nach hiesiger Kenntnis kein Anlass zur Zurück­ziehung des Änderungsantrages Nr. 2013/BV/4613-05 A) besteht. Es macht keinen Unterschied, ob die Prüfung anhand des Änderungsantrages oder der Beschlussvorlage stattgefunden hat.
Im Ergebnis ändert der Änderungsantrag die Beschlussvorlage, die Unzulässigkeit festzustellen, und das war auch nicht angreifbar.

 

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Es erfolgt die erneute Abstimmung zur Angelegenheit.

 

Beschluss (einschließlich Nachtrag):

 

1. Die Bürgerschaft stellt fest, dass das Bürgerbegehren zulässig ist.

 

2. Die Bürgerschaft beschließt die Durchführung eines Bürgerentscheids über die Frage:
Soll das Traditionsschiff (Typ Frieden, Ex MS Dresden) von seinem Liegeplatz in Schmarl unverzüglich in den Rostocker Stadthafen verlegt werden?

 

3. Die Bürgerschaft legt den Termin zur Durchführung des Bürgerentscheids auf Sonntag, den 25. Mai 2014.

 

4. Die Bürgerschaft beauftragt den Oberbürgermeister zur umfassenden Information der Bürgerinnen und Bürger zum Bürgerentscheid.

 

5. Die Bürgerschaft beschließt, dass die Wahlvorstände für die verbundenen Europaparlaments- und Bürgerschaftswahlen gleichzeitig als Abstimmungsvorstände fungieren.

 

6. Die Bürgerschaft beschließt, dass der Gemeindewahlausschuss der Hansestadt Rostock gleichzeitig die Aufgaben eines Abstimmungsausschusses wahrnimmt.

 

7. Das verbundene Wählerverzeichnis für die Europaparlaments- und Bürgerschaftswahlen bildet die Grundlage für das Verzeichnis der stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger und ist diesbezüglich zu erweitern.

 

8. Die Bürgerschaft beschließt, für den Bürgerentscheid eine Briefabstimmung zuzulassen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Angenommen

 

Abgelehnt

X

 

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Anlagen zur Vorlage