02.04.2014 - 9.1.1 Bürgerentscheid zum künftigen Liegeplatz des Tr...

Beschluss:
abgelehnt
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Der Beschlussvorschlag wird wie folgt aktualisiert  (fettgedruckt):

 

1. Die Bürgerschaft stellt fest, dass das Bürgerbegehren zulässig ist.

 

2. Die Bürgerschaft beschließt die Durchführung eines Bürgerentscheids über die Frage:
Soll das Traditionsschiff (Typ Frieden, Ex MS Dresden) von seinem Liegeplatz in Schmarl unverzüglich in den Rostocker Stadthafen verlegt werden?

 

3. Die Bürgerschaft legt den Termin zur Durchführung des Bürgerentscheids auf Sonntag, den 25. Mai 2014.

 

4. Die Bürgerschaft beauftragt den Oberbürgermeister zur umfassenden Information der Bürgerinnen und Bürger zum Bürgerentscheid.

 

5. Die Bürgerschaft beschließt, dass die Wahlvorständer die verbundenen Europaparlaments- und Bürgerschaftswahlen gleichzeitig als Abstimmungsvorstände fungieren.

 

6. Die Bürgerschaft beschließt, dass der Gemeindewahlausschuss der Hansestadt Rostock gleichzeitig die Aufgaben eines Abstimmungsausschusses wahrnimmt.

 

7. Das verbundene hlerverzeichnisr die Europaparlaments- und Bürgerschaftswahlen bildet die Grundlage für das Verzeichnis der stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger und ist diesbezüglich zu erweitern.

 

8. Die Bürgerschaft beschließt, für den Bürgerentscheid eine Briefabstimmung zuzulassen.

 

 

nderung des Sachverhaltes liegt der Niederschrift beim Sitzungsdienst als Anlage 9 bei)