02.04.2014 - 8.1 Vorsitzende der Fraktionen der SPD, DIE LINKE.,...

Beschluss:
geändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

 

Die Präsidentin informiert, dass ein Widerspruch des Oberbürgermeisters gegen den Beschluss aus der Sitzung der Bürgerschaft am 05.03.2014 zur Angelegenheit vorliegt.
 

Im Falle eines Widerspruchs muss die Gemeindevertretung nach § 33 (1) KV M-V über die Angelegenheit in der nächsten Sitzung erneut beschließen.

 

(Widerspruch … liegt der Niederschrift beim Sitzungsdienst als Anlage 1 bei)

 

Hinweis:

 

Es liegen neue Änderungsanträge vor:
 

- Nr. 2014/AN/5294-03 (ÄA) der Vorsitzenden der Fraktionen der SPD, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Rostocker Bund/Graue/Aufbruch 09                       und

 

- Nr. 2014/AN/5294-04 (ÄA)  der Vorsitzenden der Fraktionen der SPD, DIE LINKE,
Rostocker Bund/Graue/Aufbruch 09.

 

 

Herr Dr. Wandschneider bittet den Oberbürgermeister zu erläutern, worin seine rechtlichen Bedenken bestehen und worin seiner Meinung nach die Abweichung vom Mediationsergebnis besteht. 

Auf Antrag von Herrn Dr. Wandschneider erfolgt die wortwörtliche Aufnahme der nachfolgenden Ausführungen des Oberbürgermeisters wie folgt in diese Niederschrift:

 

Oberbürgermeister:

 

Dazu kann es eine schriftliche Stellungnahme geben. Sie haben diese Satzungsänderung auf den Weg gebracht, glaube ich, um den Handlungsrahmen des Oberbürgermeisters einzuschränken. Sie haben dabei den Rechtsrahmen nicht beachtet und Sie werden verstehen, dass ich Ihnen nun nicht sage, wie weit ich es zulassen werde, dass Sie in die Kompetenz des Oberbürgermeisters und der Verwaltung eingreifen.

 

 

Herr Dr. Wandschneider stellt fest, dass der Oberbürgermeister seine Fragen inhaltlich nicht beantwortet hat und stellt r die Fraktion der SPD den Antrag auf Stellungnahme durch den Oberbürger­meister (gemäß § 29 Abs. 7 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern - KV M-V).
 

Abstimmungsergebnis zum Antrag:                                                                                     Angenommen

 


 

Die Präsidentin legt dar, dass die Bürgerschaft in der Hauptsatzung festlegt, welche ihrer Zuständigkeiten u.a. auch in personeller Hinsicht sie dem Oberbürgermeister in alleiniger Zuständigkeit überlässt. Dem entsprechend kann die Bürgerschaft diese auch wieder ändern.

 

 

Oberbürgermeister:
 

Frau Präsidentin,

wir haben ja dazu in der Mediation im September 2012, glaube ich, sehr umfangreich diskutiert und auch auseinandergenommen, an welcher Stelle Einigkeit besteht zwischen den Möglich­keiten auch der Bürgerschaft als Organ, Entscheidungen ansichzuziehen. Da haben wir uns unter anderem darauf verständigt, dass wir jeweils eine Entgeltgruppe bzw. eine Besoldungs­gruppe tiefer hier vereinbart sehen als Zuständigkeit der Zustimmung im Hauptausschuss.

Ich erinnere daran, dass einer der Ausgangspunkte war - auch in diesem Mediationsverfahren - dass das Initiativrecht der Verwaltung/des Bürgermeisters davon unberührt bleibt und wir haben uns in der Mediation auch dazu verständigt, dass wir den Punkt kommissarische Aufgaben­übertragung und kommissarische Stellenbesetzung eben nicht juristisch und endgültig geklärt haben und diesen Bereich auch außen vor lassen vor jeglicher Jurisdiktion in einer Festlegung in der Hauptsatzung.

Und hier weichen Sie mit diesem Antrag von diesem Mediationsergebnis ab.

Dankeschön!“

 

 

Herr Dr. Wandschneider geht davon aus, dass seitens des Oberbürgermeisters ein Miss­verständnis vorliegt und zitiert aus dem abgeschlossenen Mediationsergebnis wie folgt:
 

Punkt 2: Kommissarische Aufgabenübertragungen auf Stellen der Entgeltgruppe 12 TVÖD bzw. der Besoldungsgruppe A 12 und höher von länger als 6 Monaten bedürfen der Zustimmung des Hauptausschusses der Bürgerschaft.
Laut vorgelesen und genehmigt.“



Weiter äert Herr Dr. Wandschneider, dass er glaubt, dass der Oberbürgermeister bei dem Termin anwesend war und insofern ein bisschen irritiert ist, dass der Oberbürgermeister sich nun daran nicht mehr erinnern kann.
 

 

Oberbürgermeister:
 

Herr Wandschneider, ich muss doch wirklich sagen, das irritiert mich, wie Sie ein Mediations­ergebnis lesen und wie Sie bewusst die Teile weglassen, die unter anderem in diesem Media­tionsergebnis sagen, dass Punkt 1 und 3 in der Hauptsatzung aufgenommen werden können und der Oberbürgermeister dagegen nichts tun wird. Und der Punkt 2 ist davon ausgenommen.
Sie müssten, wenn, dann das wirklich gründlich lesen und dann vielleicht doch verstehen.
Und mit Unterstellungen jeglicher Art sollten Sie sich zurückhalten in diesem Kreis.“
 

Reduzieren

 

Es erfolgt die erneute Abstimmung zur Angelegenheit.

 

Beschlussvorschlag:
 

Die Bürgerschaft beschließt die Neunte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Hansestadt Rostock.

 

 

Beschluss Nr. 2014/AN/5294:
 

Die Bürgerschaft beschließt die Neunte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Hansestadt Rostock.

 

Die Präsidentin wird beauftragt, die Umsetzung des Beschlusses nötigenfalls im gerichtlichen Verfahren durchzusetzen.

 

 

(Neunte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung … liegt der Niederschrift beim Sitzungsdienst in der Fassung entsprechend Anlage zum Änderungsantrag Nr. 2014/AN/5294-03 (ÄA) [s. TOP 8.1.2] als Anlage 3 bei)

 

Reduzieren

 

Abstimmungsergebnis:

Angenommen

X

(mit mehr als 27 Stimmen)

Abgelehnt

 

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage