11.03.2014 - 4.2 Frank Giesen (für die CDU-Fraktion...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Giesen legt die Gründe der Antragsteller dar und gibt Herrn Müller Gelegenheit, die Stellungnahme der Verwaltung hierzu zu erläutern. Daraufhin führt Herr Müller aus, dass das B-Plan Verfahren notwendig ist, um Planungsrecht schaffen zu können. Derzeit befindet sich der Strand im sog. Außenbereich mit erheblichen Einschränkungen für die Genehmigung baulicher Anlagen. Auf Nachfrage erläutert Frau Gründel, dass auch im B-Plangebiet Veranstaltungen/Bühnen etc. außerhalb der Saison als Einzelfallentscheidungen genehmigt werden könnten. Die Einstellung des Verfahrens wäre keine Lösung, die baurechtswidrigen Zustände aus der Vergangenheit würden fortbestehen. Zur Wahl anderer Planungsinstrumente (Entwicklungsmaßnahme/Planfeststellung) wird durch die Verwaltung darauf hingewiesen, dass diese nach den hierfür bestehenden gesetzlichen Regelungen nicht geeignet sind.

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Beschluss:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das B-Plan-Verfahren Nr. 01.SO.160 für den „Strandbereich Warnemünde" einzustellen.

 

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Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

5

 

 

 

Dagegen:

4

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

-

 

Abgelehnt