05.03.2014 - 10.15 Vorsitzende der Fraktion der SPD, DIE LINKE., R...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Es erfolgt die separate Abstimmung zum Punkt 1 des Beschlussvorschlages zur Ansichziehung nach § 22 Abs. 2 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern:

 

Die Bürgerschaft zieht mit mehr als 27 Dafürstimmen die Angelegenheit an sich.

 

 

Es erfolgt die Abstimmung zu den Punkten 2 und 3 des Beschlussvorschlages:

 

2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Stelle Amtsleiter/in im Amt für Jugend und Soziales unverzüglich neu auszuschreiben.
 

3. Für die kommissarische Besetzung des Amtes ab dem 01.03.2014 legt der Oberbürgermeister dem Hauptausschuss eine Personalentscheidung spätestens für die Sitzung am 18.03.2014 vor.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Angenommen

X

Abgelehnt

 

 

 

Beschluss Nr. 2014/DA/5406:

 

1. Die Bürgerschaft zieht diese Entscheidung nach § 22 Abs. 2 Kommunalverfassung M-V an sich.
 

2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Stelle Amtsleiter/in im Amt für Jugend und Soziales unverzüglich neu auszuschreiben.
 

3. Für die kommissarische Besetzung des Amtes ab dem 01.03.2014 legt der Oberbürgermeister dem Hauptausschuss eine Personalentscheidung spätestens für die Sitzung am 18.03.2014 vor.