19.03.2014 - 6.1 Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 BauGB für d...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Heimhardt vom Bauamt ist zur Sitzung anwesend und erläutert dem OBR das Bauvorhaben.

Geplant ist ein Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit 12 Wohneinheiten und Tiefgarage (Kellergeschoss und 4 Vollgeschosse).
Der Gestaltungsbeirat hatte an dem Vorhaben das Dach bemängelt.
Die Empfehlungen des Gestaltungsbeirates wurden eingearbeitet.
Dem Antrag, auf die Spielfläche für Kleinkinder zu verzichten, wird nicht entsprochen.
Die Spielfläche ist zu schaffen da der Spielplatz am Reifergraben zu weit weg und für Kleinkinder nicht geeignet ist. Das Problem Spielfläche befindet sich noch in der Prüfphase.
Der Investor  ist bei der OBR-Sitzung nicht anwesend, deshalb liegt auch noch kein Prüfergebnis vor. Er könnte noch eine hinter dem Haus gelegene Privatfläche erwerben, um dort einen Spielplatz zu errichten. Weiteres Vorgehen des Investors ist nicht bekannt.
Anwesende Eigentümer der Grundstücke Nr. 76 beteiligen sich an der Diskussion und äußern ihre Bedenken und Ängste.

Frau Heimhardt verweist auf die privatrechtliche Seite.

Alle Probleme der Grenzbebauung sind zwischen den involvierten Grundstückseigentümern vorab zu klären. Es wurde auf die Zweckmäßigkeit eines Beweissicherungsverfahrens hingewiesen.

 

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Beschluss:

Beschlussvorschlag:

Das Einvernehmen der Gemeinde für das Bauvorhaben (Bauantrag) „Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 12 Wohneinheiten", Blücherstr. 77, Az.: 02488-13, wird erteilt.

 

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Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

9

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

X

Enthaltungen:

0

 

Abgelehnt

 

 

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Anlagen zur Vorlage