27.02.2014 - 5.1 Bürgerentscheid zum künftigen Liegeplatz des Tr...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die Präsidentin informiert, dass

- die Beschlussvorlage vor der Sitzung der Bürgerschaft am 10.07.2013 zurückgestellt wurde.


- allen nun der Nachtrag Nr. 2013/BV/4613-01 (NB) schriftlich vorliegt, der den 
  Beschlussvorschlag ändert und eine redaktionelle Änderung, die den Sachverhalt ändert.


- der Änderungsantrag Nr. 2013/BV/4613-03 (ÄA) der Vorsitzenden der Fraktionen der SPD,
  DIE LINKE., BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zurückgezogen wurde.

 

 

Zur Angelegenheit liegen weiterhin vor:
 

  • Schreiben der Präsidentin vom 20.2.0214 mit den Anlagen

- Kosten für Verlegung und Rückverlegung des Sachverständigen Andreas Hallier

- Stellungnahme zur behaupteten Dockung des Schiffes von Andreas Hallier

- Stellungnahme zum Status des Traditionsschiffes von Andreas Hallier

- Schreiben des OB vom 20.02.2014 zur rechtsaufsichtlichen Stellungnahme

- Anschreiben des OB vom 05.02.2014 an das Ministerium für Inneres und Sport       

  • Schreiben des Oberbürgermeisters vom 21.2.2014  zur unverbindlichen Finanzierungs-bereitschaft einer Bank, Kostenkalkulation (Angebot eines Taucherei- und Bergungsbetriebes,
    Konzept Energieversorgung Stadtwerke)
  • Schreiben von Torsten Schulz (Vertreterperson für das Bürgerbegehren) vom 21.02.2014 mit Zustimmung zur zunächst „probeweisen“ Verlegung
  • Schreiben des Ministeriums für Inneres und Sport vom 24.02.2014 zum Bürgerentscheid zum künftigen Liegeplatz
  • Stichpunktartige Stellungnahme von Herrn Hallier zur temporären Verholungs- und Festmachlösung des Traditionsschiffes im Stadthafen Rostock
     

(o.g. Schreiben liegen der Niederschrift
beim Sitzungsdienst als Anlage 2 bei)

 

Die Potentialanalyse eines Maritimen Technik-Museums Rostock von animare
projektmanagement tourismus vom Dezember 2010 liegt im Büro der Präsidentin der  
Bürgerschaft zur Einsichtnahme aus.

 

Gemäß § 20 Abs. 5 KV M-V hat die Gemeindevertretung unverzüglich im Benehmen mit der Rechtsaufsichtsbehörde über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens zu entscheiden.

 

Die Stellungnahme der Rechtsaufsichtsbehörde vom 14.02.2014 einschließlich des Schreibens des Staatssekretärs des Ministeriums für Wirtschaft, Bau und Tourismus vom 10.02.2014 zu
Aspekten der Förderung liegt allen Mitgliedern der Bürgerschaft vor.

 

 

Der Oberbürgermeister informiert, dass die Vertreter des Bürgerbegehrens -Herr Mathy und Herr Schulz- anwesend sind und für Nachfragen zur Verfügung stehen. Er legt den Werdegang des Bürgerbegehrens dar, wobei es für ihn aus heutiger Sicht ein Fehler ist, das Vorhaben so lange ruhen gelassen zu haben. Im Weiteren erläutert er die Kostenkalkulationen und erklärt, dass das Bürgerbegehren berechtigt ist, verweist auf die Umfrageergebnisse der Online-Befragung der Ostsee-Zeitung.

 

Herr Dr. Wandschneider (für die Fraktion der SPD) zieht seine Unterschrift unter dem
Änderungsantrag Nr. 2013/BV/4613-04 (ÄA) zurück, da das Bürgerbegehren nicht heilbar ist.

 

Auf Antrag von Frau Dr. Karlowski erfolgt die wortwörtliche Aufnahme des wesentlichen Inhalts

der vorherigen Ausführungen des Oberbürgermeisters hinsichtlich des „Darwineums“
wie folgt in diese Niederschrift:

 

„Es ist hier also etwas anders gelaufen als z. B. beim Darwineum, wo ebenfalls ja Unterschriften gesammelt wurden, die notwendige Anzahl von Unterschriften gleichfalls erreicht wurde, aber über einen möglichen Bürgerentscheid dann bereits die Tatsachenentscheidung der Errichtung des Darwineums hinweg gegangen war.

 

Aber in der Phase der Entscheidung, ob dieses Bürgerbegehren zulässig ist – und deshalb habe ich da ein klein wenig ausgeholt – in der Phase der Zulässigkeitsprüfung haben wir uns gemeinsam mit dem Innenministerium auch darüber auseinander gesetzt, ob die Kostenfrage ausreichend aufgenommen war. Und die klare Aussage des Innenministeriums zum damaligen Zeitpunkt war, an der Kostenfrage darf es nicht scheitern. Zumindest war es das Thema beim Darwineum, weil man dem Bürger natürlich nicht zumuten konnte, einzuschätzen, was ein neuer Standort für ein Darwineum kostet.“

 

 

Auf Antrag der Präsidentin wird die Aussage des Oberbürgermeisters, dass jeder Beschluss, den die Bürgerschaft zum IGA-Park ab März 2014 trifft, auf einen Widerspruch des Oberbürgermeisters hinauslaufen wird, da das Bürgerbegehren einen absoluten Vorrang hat vor weiteren Entscheidungen in dieser Sache, in die Niederschrift aufgenommen.

 

 

Herr Giesen stellt den Antrag auf Rederecht für Herrn Hallier.

Abstimmungsergebnis zum Antrag:                                          Angenommen

 

Herr Hallier nimmt Stellung zu seiner Kostenschätzung.

Daraufhin stellt Frau Briese-Finke den Geschäftsordnungsantrag auf Vertagung der
Beschlussvorlage Nr. 2013/BV/4613 mit der gleichzeitigen Aufforderung an den
Oberbürgermeister, einen glaubwürdigen Kostenvoranschlag und eine Kostendeckungsquelle, die nicht aus Fördermitteln besteht, aufzuzeigen.

 

Es folgt eine Gegenrede von Frau Dr. Bachmann.

 

Abstimmungsergebnis zum Geschäftsordnungsantrag:           Abgelehnt

 

 

Es folgen weitere Wortmeldungen.

Herr Brinker stellt daraufhin den Geschäftsordnungsantrag auf Ende der Rednerinnenliste.

Abstimmungsergebnis zum Geschäftsordnungsantrag:           Angenommen

 

 

Herr Krack beantragt Rederecht für Herrn Mathy.

Abstimmungsergebnis zum Geschäftsordnungsantrag:           Angenommen


Es folgt eine Wortmeldung durch Herrn Mathy.

 

Daraufhin übergibt die Präsidentin die Sitzungsleitung an Herrn Groth und verlässt das Präsidium.

 

Die Präsidentin nimmt als Vorsitzende des Aufsichtsrates der IGA Rostock 2003 GmbH Stellung zur Angelegenheit.

 

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Beschlussvorschlag (einschließlich Nachtrag):

 

1.Die Bürgerschaft stellt fest, dass das Bürgerbegehren zulässig ist.

 

2.Die Bürgerschaft beschließt die Durchführung eines Bürgerentscheids über die   Frage:

Soll das Traditionsschiff (Typ Frieden, Ex MS Dresden) von seinem Liegeplatz in Schmarl unverzüglich in den Rostocker Stadthafen verlegt werden?

 

3.Die Bürgerschaft legt den Termin zur Durchführung des Bürgerentscheids auf Sonntag, den 25. Mai 2014.

 

4.Die Bürgerschaft beauftragt den Oberbürgermeister zur umfassenden Information der Bürgerinnen und Bürger zum Bürgerentscheid.

 

5.Die Bürgerschaft beschließt, dass die Wahlvorstände für die verbundenen Europaparlaments- und Bürgerschaftswahlen gleichzeitig als Abstimmungsvorstände fungieren.

 

6.Die Bürgerschaft beschließt, dass der Gemeindewahlausschuss der Hansestadt Rostock gleichzeitig die Aufgaben eines Abstimmungsausschusses wahrnimmt.

 

7.Das verbundene Wählerverzeichnis für die Europaparlaments- und Bürgerschaftswahlen bildet die Grundlage für das Verzeichnis der stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger und ist diesbezüglich zu erweitern.

 

8.Die Bürgerschaft beschließt, für den Bürgerentscheid eine Briefabstimmung zuzulassen.

 

 

Durch die Zustimmung zum Änderungsantrag Nr. 2013/BV/4613-05 (ÄA) (siehe TOP 5.1.4) entfällt die Abstimmung zur Beschlussvorlage.

 

 

 

Beschluss Nr. 2013/BV/4613:

 

Die Bürgerschaft stellt fest, dass das Bürgerbegehren nicht zulässig ist.

 

 

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Anlagen zur Vorlage