05.03.2014 - 13.1.1 Erweiterung der forensischen Klinik in Gehlsdorf
Grunddaten
- TOP:
- Ö 13.1.1
- Sitzung:
-
Sitzung der Bürgerschaft
- Gremium:
- Bürgerschaft
- Datum:
- Mi., 05.03.2014
- Status:
- öffentlich/nichtöffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:05
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- Bauamt
- Beschluss:
- zur Kenntnis gegeben
Wortprotokoll
(Anfrage und Stellungnahme liegen der Niederschrift beim Sitzungsdienst
als Anlage 15 bei)
Folgende Nachfragen von Herrn Dr. Wandschneider sollen schriftlich beantwortet werden:
1. Auf welcher rechtlichen Grundlage sieht der Oberbürgermeister die durch ihn am 20.12.2013 getroffene Eilentscheidung zur Verpflichtungsermächtigung im Finanzhaushalt 2013 in Höhe von 150.000,00 EUR für die Maßnahme „Gefahrenabwehr und Grundsanierung des Matrosendenkmals“ (Beschluss des Hauptausschusses Nr. 2013/BV/5185 vom 07.01.2014 zur Genehmigung der Eilentscheidung) als gerechtfertigt an?
2. Herr Dr. Wandschneider nimmt Bezug auf die Beantwortung der Frage 7. Da ihm die angesetzte Summe von 50.000 EUR Planungskosten = 33 % der Gesamtkosten der Maßnahme ungewöhnlich hoch erscheint, bittet er um detaillierte Aufschlüsselung, welche Planungsgutachten zu den Prüfberichtskosten hier umfasst sind, weil der Oberbürgermeister im Hauptausschuss noch ausdrücklich erklärt hat, es seien alles rückwärtsgewandte Maßnahmen und damit würde keine Planung für die Zukunft abgewickelt, die im Zweifelsfall überhaupt nicht Gegenstand einer Eilentscheidung sein kann.