04.03.2014 - 7.1 Information zu den anstehenden Aufgaben und Maß...

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Wortprotokoll

Herr Droese begrüßt Herrn Dr. Neubauer.

Herr Dr. Neubauer:

-          bedauert dass der Baumhain dem neuen Sportplatz geopfert werden soll, Neuanpflanzungen werden gemeinsam mit der RGS erfolgen

-          ab März ist es nicht mehr gestattet,  Bäume und Sträucher zu fällen oder zu roden

-          die Aussage, dass Schmarl mit Spielplätzen unterversorgt ist, ist nicht ganz richtig. Es muss die demografische Entwicklung beachtet werden. Insgesamt ist für Rostock ein leichtes Anwachsen der Bevölkerung zu verzeichnen, nur nicht bei Kindern. Der Bedarf an Spielplätzen hat sich in Schmarl nicht verändert. Sanierungsbedarf besteht bei den Spielplätzen am Schmarler Landgang und in der Krusensternstraße. Die Zuständigkeiten bei den Spielplätzen unterscheiden sich in:

    • Kleinkinderspielplätze (unter 7 Jahre) diese sollen sich in Ruf- und Sichtweite der Wohnungen befinden, hier sind die Wohnungsgesellschaften zuständig.
    • Spielplätze ab 7 Jahre können etwas weiter entfernt liegen, hier ist die Hansestadt verantwortlich.

In Schmarl sind alle Spielplätze gut zu erreichen. Die Spielplätze werden jeden Tag kontrolliert und nach Bedarf gesäubert.

-          Die Pflege öffentlicher Grünflächen kann, bedingt durch akute Personalprobleme, nicht immer zur Zufriedenheit ausgeführt werden. 641000 m² öffentliche Grünfläche werden in Schmarl durch das Amt für Stadtgrün, Naturschutz und Landschaftspflege bewirtschaftet.

-          Pflege des Baumbestandes im Wohngebiet:

    • die Pappeln sind an ihre Lebensgrenzen angekommen, sie sind umbruchgefährdet. Der Bestand muss fachlich umgebaut werden.
    • Der Park an der Hundsburg ist durch Ausgleichmaßnahmen vom Baugebiet „Mohlenfeuer“ aufgewertet worden. Im Rahmen der Wildschweinprävention stehen Gelder zur Verfügung, um dort verstärkte Mahd durchzuführen. Die liegengebliebenen Ballen sind inzwischen beräumt. Die Fahrspuren werden noch beseitigt. Bis 30.04. soll dieses abgeschlossen sein.
    • Lehrpfad Hundsburg, hier wurde an den Weiden der Kopfschnitt durchgeführt. Die Lerchen werden nach und nach rausgenommen und mit Stieleichen ausgeglichen. Der Bestandsumbau wird sich noch bis nächstes Jahr hinziehen.

-          Gewässer: Schmarler Bach, Klosterbachgraben und der Teich im Dorf Schmarl

    • das Gewässeruferpflegekonzept legt die Zuständigkeiten für die Bewirtschaftung fest. Zuständig sind das Umweltamt und der Wasser- und Bodenverband.

Fragen:

-          Der Teich im Dorf Schmarl wurde zur IGA sehr schön angelegt. Mit der Zeit ist er sehr verschlammt und müsste gereinigt werden.

Die Zuständigkeit liegt beim Umweltamt.

-          Der Klosterbachgraben in Höhe der Kleingartenanlage (Fußgängerbrücke) befindet sich in einem sehr schlechten Zustand.

 

-          Wem gehört der ehemalige Lagerplatz, der sich zwischen Bahnhof Lütten Klein in Richtung Schmarl befindet? Hier könnten Bäume angepflanzt werden nach Entfernung der Bauplatten und des maroden Zaunes.

-          Werden die Kopfweiden nachgepflanzt, wenn es notwendig wird den alten Bestand zu erneuern? Es gibt ein Kopfweidenprogramm mit dem Ziel, die Kopfweidenalleen zu erhalten.

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