29.01.2014 - 7.2 Bestellung einer bzw. eines Beauftragten in der...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beschlussvorschlag:

 

Die Hansestadt Rostock bittet die Rechtsaufsichtsbehörde, Herrn Senator Holger Matthäus als Beauftragten in die Funktion des Ersten Stellvertreters des Oberbürgermeisters mit Wirkung vom 1. Februar 2014 zu bestellen.
Die Bestellung soll mit der Übertragung der Funktion der Ersten Stellvertreterin/des Ersten Stell­vertreters auf eine/einen neue/n Senatorin/Senator enden.

 

 

Beschluss Nr. 2014/BV/5224:

 

Die Hansestadt Rostock bittet die Rechtsaufsichtsbehörde, Herrn Senator Holger Matthäus als Beauftragten in die Funktion des Ersten Stellvertreters des Oberbürgermeisters mit Wirkung vom 1. Februar 2014 zu bestellen.

Die Bestellung soll mit der Übertragung der Funktion der Ersten Stellvertreterin/des Ersten Stell­vertreters auf eine/einen neue/n Senatorin/Senator enden, spätestens jedoch nach 3 Monaten.


Sollte im Fall der Besetzung der Funktion der/des Ersten Stellvertreterin/s die Funktion der/des Zweiten Stellvertreterin/s des Oberbürgermeisters noch nicht besetzt sein, wird die Rechts­aufsichtsbehörde gebeten, Herrn Senator Holger Matthäus als Beauftragten in die Funktion des Zweiten Stellvertreters des Oberbürgermeisters zu bestellen.

Die Bestellung soll mit der Übertragung dieser Funktion auf eine/n neue/n Senatorin/Senator enden.

 

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Abstimmungsergebnis:

Angenommen

X

Abgelehnt