29.01.2014 - 9.4.2 Bernhard Fritze (für den Sozial- und Gesundheit...

Beschluss:
zur Kenntnis gegeben
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Beschlussvorschlag:

 

Unter dem Handlungsfeld 5.6.3 Verantwortung für Flüchtlinge (Seite 31) werden folgende Ergänzungen vorgenommen:

 

1. Absatz, 3. Satz:


„… sowie als Ausländer ohne gültigen Aufenthaltstitel. …“

 

Der Satz lautet dann:
 

Sie genießen den Status eines anerkannten Asylberechtigten oder Flüchtlings nach der Genfer Flüchtlingskonvention bzw. sie leben hier als Asylbewerber oder Ausländer mit einem humanitären oder geduldeten Aufenthaltsrecht sowie als Ausländer ohne gültigen Aufenthaltstitel.

 

Unter „Strategien/Maßnahmen“ (Seite 32) wird als 7. Anstrich ergänzt:
 

- Ausländer ohne gültigen Aufenthaltstitel erhalten in der Hansestadt Rostock eine angemessene Versorgung

 

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Durch die Zustimmung zum Änderungsantrag Nr. 2013/BV/4916-08 (ÄA) (s. TOP 9.4.4) entfällt die Abstimmung zum Änderungsantrag Nr. 2013/BV/4916-02 (ÄA).