16.01.2014 - 5.1 Gründung der "Stiftung zur Förderung von Kultur...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Ziegan informiert über die Änderungen in der aktualisierten Beschlussvorlage. Die Änderungsanträge zur Beschlussvorlage 2013/BV/5027 seien soweit möglich umgesetzt worden. So soll die rgerschaft ein Mitglied für den Vorstand bestimmen. Die halbjährliche Information über die Entwicklung der Stiftungsmittel sei aufgenommen worden. Eine Konzentrierung des Stiftungszweckes nur auf das Theater sei nicht möglich gewesen, da sich die OSPA als breiter Kulturförderer verstehe und auf dem Stiftungszweck „Kultur und Theater“ bestehe. Die Stiftung sei die einzige Möglichkeit, Rücklagen zu bilden und es bestehe der positive Effekt, dass sich die OSPA am Aufbau des Stiftungsvermögens beteilige. Bei einer anderen Zweckbindung werde die OSPA aussteigen.

 

Die Ausschussmitglieder diskutieren die Vorlage. Insbesondere wird die immer noch zu geringe Einflussmöglichkeit der Bürgerschaft kritisiert. Außerdem wird ein Schattenhaushalt befürchtet.

 

Im Ergebnis der Diskussion verständigen sich die Ausschussmitglieder auf folgenden Änderungsantrag:

 

 

Beschlussvorschlag für Änderungsantrag:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, ob in § 8 Abs. 3 der Stiftungssatzung die Änderung vorgenommen werden kann, dass das Kuratorium weitere Vorstandsmitglieder auf Vorschlag des Vorstandes oder des Kuratoriums berufen kann.

 

 

Abstimmung über den Änderungsantrag

 

Abstimmung:                                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

6

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

1

 

Abgelehnt

 

 

P R O T O K O L L N A C H T R A G

Die vom Kulturausschuss beschlossene Änderung der BV / Satzung der Stiftung ist nach Rücksprache mit dem Büro der Präsidentin formal nur über eine Anfrage an den Oberbürgermeister herzustellen. Die Anfrage an den Oberbürgermeister ist durch die Ausschussvorsitzende erfolgt.

 

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Beschluss:

 

1.              Der Gründung der Stiftung zur Förderung von Kultur und Theater in der Hansestadt Rostock wird unter Berücksichtigung des Satzungsentwurfs und des Stiftungsgeschäftes zugestimmt.

2.              Es werden zwei Vertreter der Bürgerschaft für das Kuratorium der Stiftung benannt.

3.              Die Bürgerschaft bestimmt eine Person für den Vorstand.

 

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Abstimmung:                                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

6

 

 

 

Dagegen:

1

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

-

 

Abgelehnt

 

 

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Anlagen zur Vorlage