11.12.2013 - 6 Informationen des Ortsbeiratsvorsitzenden und d...

Reduzieren

Wortprotokoll

Herr Laube informiert:

 

Winterdienstvorbereitungen 2013/2014

 

Vom Ortsbeirat wurden 4 Schwerpunkte erarbeitet, bei denen es um Missstände geht, die in Vorbereitung des Winters 2013/2014 Beachtung finden sollen, mit der Bitte, um rechtzeitige Einflussnahme bzw. Beseitigung der Mängel.

 

Das Umweltamt macht dazu folgende Ausführungen:

zu 1.

In der Straßenreinigungssatzung (§ 7 Abs. Nr. 2.) ist geregelt, dass die Gehwege im Winter so zu beräumen sind, dass die Straßenübergänge ohne Gefahr und Behinderung von Schnee und Eis durch die Einwohnerinnen und Einwohner erreichbar sind. Seitens der Hansestadt Rostock  beauftragte Gehwegflächen, werden durch Kleintechnik des beauftragten Dienstleistungsunternehmens geräumt.

 

zu 2.

Die Fahrbahnfläche Am Dorfteich wird im Auftrag der HRO geräumt und gestreut.

Der durch Barken gekennzeichnete Gehweg für den Fußgängerverkehr ist laut Straßenreinigungssatzung durch die anliegenden Grundstückseigentümer zu reinigen und im Winter zu räumen bzw. abzustumpfen. Der Anlieger wurde zur Durchführung ihrer Anliegerpflichten aufgefordert.

 

zu 3.

Der Gehwegabschnitt Am Kringelgraben von Robert- Koch- Straße bis zum ersten Anlieger wird durch das Amt Umweltschutz beauftragt.

 

zu 4.

Die HRO hat zur Absicherung ihrer Kontrollpflicht einen kommunalen Ordnungsdienst eingerichtet. Dieser wird die Einhaltung der Winterdienstpflichten im Sildemower Weg in die Aufgabenplanung aufnehmen.

 

 

Änderung der Hauptsatzung

 

zum Stand zur Änderung der Hauptsatzung zum Widerspruchsrecht der Ortsbeiräte gibt es keine neuen Erkenntnisse.

 

Anfrage eines Anwohners im Klein –Stover –Weg zu Baumfällarbeiten:

 

Es gibt eine Antwort vom Amt für Stadtgrün, Naturschutz und Landschaftspflege zur Baumpflege im Klein –Stover –Weg.

 

Kopfweiden in  unserer Landschaft sind Kulturreliktpflanzen, durch frühere Nutzung entstanden. Sie wurden erfasst und ins Kopfbaumpflegeprogramm zusammen getragen.  Bei Kopfweiden ist ein Schnitt  alle 5 – 7 Jahre und Pappeln alle 7-10 Jahre vorgesehen.

Der Bestand Klein – Stover – Weg besteht aus Kopfpappeln und Weiden, wo der Schnitt in diesem Winterhalbjahr erfolgen soll. Baumkontrollen werden trotzdem durchgeführt und auf Bruchsicherheit geachtet. Hin und wieder ist es notwendig, die nicht mehr Bruch sicheren Bäume zu Fällen. 6 Bäume sind für die Fällung vorgesehen. 3 Kopfweiden bei Hausnummer 7, wegen nachlassender Vitalität, bedingt durch massive Anschüttungen im Rahmen der Bebauung des Wohngebietes.

Anwohner wollen die Bäume erhalten, deshalb kleine Vereinbarung mit dem Amt für Stadtgrün, in welcher sich die Anwohner zu einem jährlichen Schnitt verpflichten.

Die restlichen 3 Pappeln werden im Winterhalbjahr gefällt.

Nachpflanzung eventuell mit Obstbäumen. Maßnahme ist ab 2015 geplant.

Festlegung:

Weiterleitung des Antwortschreibens an den Bürger

verantw.: Ortsamt

 

 

Aktualisierung des Landschaftsplanes der HRO

 

Der OBR ist der Meinung, dass noch Klärungsbedarf für die Zustimmung zur ersten Aktualisierung des Landschaftsplanes der HRO besteht.

Um sich eine abschließende Meinung zu bilden, möchte der OBR einen Vertreter vom Amt für Stadtentwicklung zur nächsten Ortsbeiratssitzung einladen.

Festlegung:

Einladung zur nächsten OBR-Sitzung am 08.01.2014

verantw.: Ortsamt

 

 

Stand – Erweitung „Norma

 

Weiter informiert Herr Laube  über die Stellungnahme des Oberbürgermeisters zum Thema Norma - Erweiterung in Biestow.

 

Diesbezüglich kommt es zur regen Diskussion unter den Mitgliedern der OBR.

Der OBR fordert einen Prüfantrag an den Oberbürgermeister.

 

Unterstützend werden auch der Seniorenbeirat und der Migrantenbeirat mitwirken, so Frau Friedrich

 

Festlegung:

Herr Laube wird hierzu ein Schreiben an den Oberbürgermeister vorbereiten. (Anlage 1)

verantw.: Herr Laube

 

 

Arbeitsstand - Landhotel „Rittmeister

Festlegung:

Herr Laube wird hierzu ein Schreiben an den Oberbürgermeister vorbereiten. (Anlage 2)

verantw.: Herr Laube

 

 

Zustand des Objektes Weidengrund - Kita

 

Durch den Eigentümer – KOE – erfolgte hierzu eine Stellungnahme:

 

Unbebautes Grundstück im B-Plan, Wohngebiet Biestow (NR.09.W.28) -

Gemeindebedarfsland mit der Nutzung Kita ausgewiesen.

KOE hat die Fläche zum 01.01.2013 vor dem Hintergrund der Errichtung einer Kindertagesstätte übertragen lassen.

Zu Jahresbeginn wurde von einem zügigen Projektfortschritt und baldigen Baubeginn ausgegangen.

Aus Kostengründen deshalb seit Jahresbeginn keine aktive Bewirtschaftung.

Grundstückspflege wird kurzfristig geordert.

 

Schwerpunkte in der Südstadt /Biestow aus Sicht der Senioren

 

Ungepflegte Grünflächen mit Sitzbänken im Bereich „Büdnerei/ Im Heuschober“

Im Wohnpark Biestow werden die gärtnerischen Pflegemaßnahmen und Reinigungsleistungen gem. der Einstufung in der Pflegeklasse 2 über Vergabe an eine Fachfirma während der Vegetationsperiode von April bis Oktober durchgeführt.

Im Heuschober befindet sich gem. dieser Einstufung in einem regelmäßig durchschnittlich gepflegten Zustand.

Entfernen der Grasüberwuchse, Fugengrün auf befestigten Wegen usw. ist nicht sinnvoll, die Frequentierung ist gering, weil nach kurzer Zeit wieder alles zugewachsen. Bereiche werde mit übergemäht.

Unterhaltungsarbeiten an Bankauflagen werden im Frühjahr 2014 realisiert.

Für höhere Pflegeintensität keine  Personal- und Finanzausstattung,

 

 

 

Das Ortsamt hat keine weiteren Informationen.