26.11.2013 - 5.5 Erlass von Ansprüchen gegenüber dem Verein pro ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Ein Ausschussmitglied stellt die Öffentlichkeit der Beschlussvorlage in Frage.

Es wird ein Geschäftsordnungsantrag zur Verlegung der Beschlussvorlage in den nichtöffentlichen Teil gestellt.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

4

 

 

 

Dagegen:

4

 

Angenommen

 

Enthaltungen:

2

 

Abgelehnt

X

 

Frau Dr. Selling, Leiterin des Amtes für Kultur, Denkmalpflege und städtische Museen, macht Ausführungen zu den Beweggründen des Erlassantrages.

Dem Verein entstünde eine existenzielle Bedrohung bei Nichterlass der bestehenden Forderung.

 

Ein Ausschussmitglied weist auf die grundsätzliche Erfüllungspflicht von geschlossenen Verträgen hin. Die Erlasswürdigkeit sei nicht gegeben.

 

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Beschluss:

 

Der Hauptausschuss beschließt, dem Verein pro kunsthalle e.V. die offenen Forderungen der Haushaltsjahre 2010 und 2011 in Höhe von 43.427 Euro zu erlassen.

 

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Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

7

 

 

 

Dagegen:

2

 

Angenommen

X

Enthaltungen:

1

 

Abgelehnt

 

 

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Anlagen zur Vorlage