04.12.2013 - 7 Senatorin/Senator für Finanzen, Verwaltung und ...

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Wortprotokoll

 

Die Präsidentin gibt folgende Hinweise:
 

Gem. § 40 (4 u. 5) KV M-V wählt die Gemeindevertretung die hauptamtlichen Beigeordneten (Senatorinnen und Senatoren).

 

Nach § 8 (3) Hauptsatzung der HRO werden die Senatorinnen bzw. Senatoren für die Dauer von sieben Jahren entsprechend § 40 (5) KV M-V gewählt.

Gem. § 40 (4) KV M-V erstreckt sich die Wahl zugleich auf die Funktion des 1. oder 2. Stell­vertreters des Oberbürgermeisters.

 

Nach § 40 (5) i.V. m. (1) KV M-V ist gewählt, wer mehr als die Hälfte der Stimmen aller Gemeindevertreter erhält.

 

Die Mitglieder der Bürgerschaft hatten die Möglichkeit, sich über die Kandidatinnen und Kandidaten für die zur Wahl stehende Stelle einer Senatorin/eines Senators für Finanzen, Verwaltung und Ordnung verbunden mit der Funktion der 1. Stellvertretung des Oberbürgermeisters zu informieren.

Dazu gehörte auch die Einsicht in die Bewerbungsunterlagen ab 2. August 2013 bzw. 8. November 2013 (bezüglich Dr. Chris Müller) sowie die Anhörung am 12. November 2013, die zwar nicht zwingend erforderlich gewesen war, aber durchgeführt wurde.