04.12.2013 - 9.7 Vorsitzende der Fraktionen der SPD, DIE LINKE.,...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

 

Die Präsidentin informiert, dass ein Widerspruch des Oberbürgermeisters gegen den Beschluss aus der Sitzung der Bürgerschaft am 06.11.2013 zur Rücknahme der Organisationsverfügung 29/2013 bzgl. der Zuweisung des Hauptamtes in den Bereich des Oberbürgermeisters vorliegt.
 

Im Falle eines Widerspruchs muss die Gemeindevertretung nach § 33 (1) KV M-V über die Angelegenheit in der nächsten Sitzung erneut beschließen.
 

(Widerspruch … liegt der Niederschrift beim Sitzungsdienst als Anlage 3 bei)

 

Reduzieren

 

Es erfolgt die erneute Abstimmung zur Angelegenheit.

 

 

Beschluss:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Organisationsverfügung Nr. 29/2013 vom 27.09.2013 zurückzunehmen und die davor geltende Ämterstruktur wieder herzustellen.

 

Sofern der Oberbürgermeister diesem Beschluss nicht bis zum 13.11.2013 nachkommt oder der Beschlussfassung widerspricht, wird die Präsidentin beauftragt, gerichtliche Schritte (einschließlich einstweiligen Rechtsschutzes) zur Durchsetzung des Beschlusses zu ergreifen.

 

Reduzieren

 

Abstimmungsergebnis:

Angenommen

X

Abgelehnt