21.11.2013 - 6.1 Informationen der Ausschussvorsitzenden

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Wortprotokoll

 

- keine Informationen von Frau Schulz

 

 

- Information Jürgen Weber

Herr Weber bittet den Kulturausschuss um Beratung und Unterstützung hinsichtlich einer Befreiung vom Rundfunkbeitrag. Er verfüge weder über ein Fernseh- noch über ein Rundfunkgerät, müsse aber den monatlichen Beitrag zahlen.

 

Empfehlung des Ausschusses:

Der seit 2013 erhobene Rundfunkbeitrag (früher GEZ) muss pro Wohnung einmal gezahlt werden und deckt auch privat genutzte Empfangsgeräte am Arbeitsplatz ab. Privatpersonen können für ihre Wohnung eine Befreiung von der Beitragspflicht beantragen. Dafür muss eine der folgenden Voraussetzungen mit Nachweis vorliegen: u.a. Empfänger von Sozialhilfe, Grundsicherung, Arbeitslosengeld II, bestimmte Behinderungsmerkmale.

Die Ausschussmitglieder empfehlen Herrn Weber, sich im Sozialamt beraten zu lassen und ggf. den Antrag auf Befreiung zu stellen.