06.11.2013 - 8.10 Dr. Steffen Wandschneider(für die Fraktion der SPD...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

- Sozial- und Gesundheitsausschuss empfiehlt Zustimmung zum Antrag mit Änderung

 

 

Herr Giesen fragt nach den finanziellen Auswirkungen.

 

Weiterhin stellt Herr Giesen den Geschäftsordnungsantrag auf Überweisung des Antrages Nr. 2013/AN/4966 in den Sozial- und Gesundheitsausschuss.

 

Es erfolgt eine Gegenrede von Herrn Dr. Wandschneider.
 

Abstimmungsergebnis zum Geschäftsordnungsantrag:                                           Abgelehnt

 

 

Herr Giesen stellt erneut den Geschäftsordnungsantrag auf Überweisung des Antrages Nr. 2013/AN/4966 in den Sozial- und Gesundheitsausschuss.

 

Die Präsidentin informiert, dass Frau Dr. Bachmann einen neuen Änderungsantrag Nr. 2013/AN/4966-03 (ÄA) eingereicht hat (siehe TOP 8.10.3).

 

Abstimmungsergebnis zum Geschäftsordnungsantrag:                                           Abgelehnt

 

 

 

Frau Jens gibt in Abstimmung mit dem Präsidium zu Protokoll, dass sie feststellen muss, dass die Verwaltung nicht in dem Maße vorbereitet ist, wie sie es erwarten dürfte und es eine Beschlussfassung voranbringen würde.

Herr Methling erwidert, dass die Verwaltung erwartet, dass solche Fragestellungen auch gründlich genau in dem Ausschuss beraten und behandelt werden und dann auch solche Fragestellungen unter den Fachleuten abschließend beurteilt werden.

 

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Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock nimmt die mit dem ‚Dritten Gesetz zur Änderung des Sozialhilfefinanzierungsgesetzes und anderer Gesetze' verbundenen Neuregelungen, insbesondere zu den Zuweisungsmöglichkeiten nach § 1 Absatz 6 SozhfinanzG M-V, zur Kenntnis. Die aus der Gesetzesänderung resultierende Möglichkeit für die Hansestadt Rostock, zusätzliche Mittel des Landes in Höhe von 193.457 Euro für Weiterentwicklungen im Bereich der Pflege zu erhalten, ist schnellstmöglich zu nutzen. Vor diesem Hintergrund wird der Oberbürgermeister aufgefordert, die zusätzlichen Finanzzuweisungen bis zum Ende des Jahres 2013 wie folgt einzusetzen:
 

1. Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Pflegestützpunktes ist im Rahmen einer berufsbegleitenden Weiterbildung das an der Hochschule Neubrandenburg angebotene Zertifikatsstudium Care- und Case-Management für den Versorgungsbereich Pflege zu ermöglichen und zu finanzieren.
 

2. Zur Förderung einer integrierten kommunalen Pflegesozialplanung sind entsprechende externe Analysen, Gutachten oder Module in Auftrag zu geben.
 

Darüber hinaus ist in Abstimmung mit allen Pflegestützpunkten in Mecklenburg-Vorpommern in eine landesweit einheitliche Softwarelösung für den Pflegestützpunkt zu investieren, die das Care- und Case-Management im Sinne einer systematischen, leitliniengerechten Pflegeberatung unterstützt.

 

 

Beschluss Nr. 2013/AN/4966:

 

Die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock nimmt die mit dem ‚Dritten Gesetz zur Änderung des Sozialhilfefinanzierungsgesetzes und anderer Gesetze' verbundenen Neuregelungen, insbesondere zu den Zuweisungsmöglichkeiten nach § 1 Absatz 6 SozhfinanzG M-V, zur Kenntnis. Die aus der Gesetzesänderung resultierende Möglichkeit für die Hansestadt Rostock, zusätzliche Mittel des Landes in Höhe von 193.457 Euro für Weiterentwicklungen im Bereich der Pflege zu erhalten, ist schnellstmöglich zu nutzen. Vor diesem Hintergrund wird der Oberbürgermeister aufgefordert, die zusätzlichen Finanzzuweisungen bis zum Ende des Jahres 2013 wie folgt einzusetzen:
 

1. Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Pflegestützpunktes ist im Rahmen einer berufsbegleitenden Weiterbildung das an der Hochschule Neubrandenburg angebotene Zertifikatsstudium Care- und Case-Management für den Versorgungsbereich Pflege zu ermöglichen und zu finanzieren.
 

2. Zur Förderung einer integrierten kommunalen Pflegesozialplanung sind entsprechende externe Analysen, Gutachten oder Module in Auftrag zu geben.
 

Darüber hinaus fordern wir die Verwaltung auf, im nächsten Jahr in Abstimmung mit allen Pflegestützpunkten in Mecklenburg-Vorpommern zu gehen, um eine landesweit einheitliche Softwarelösung für den Pflegestützpunkt zu entwickeln, die das Care- und Case-Management im Sinne einer systematischen, leitliniengerechten Pflegeberatung unterstützt.
Zum Fortschritt in diesem Punkt wird die Bürgerschaft in der Sitzung im April 2014 informiert.

 

Kosten für das Jahr 2014 werden durch die Bürgerschaft nicht veranlasst oder genehmigt.

 

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Abstimmungsergebnis:

Angenommen

X

Abgelehnt