16.10.2013 - 5.1 Susan Schulz (für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE G...

Beschluss:
abgelehnt
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Wortprotokoll

Herr Hohberg erläutert den Antrag für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

 

Herr Dr. Neubauer informiert, dass aus Sicht der Verwaltung der vorliegende Antrag auf Grund seiner pauschalen, undifferenzierten Herangehensweise abgelehnt werden muss, weil er im Widerspruch zu der bereits beschlossenen Denkmalpflegerischen Zielstellung steht und zudem die gärtnerischen Unterhaltungsarbeiten und der Verkehrsicherungspflicht des Amtes für Stadtgrün unverhältnismäßig behindern würde.

Widersprochen werden muss auch der Aussage des Antrages, dass den Anforderungen der Denkmalpflege mit einigen Schautafeln hinreichend entsprochen werden könnte.  Es geht um den praktischen Umgang mit dem Denkmal gemäß der gesetzlichen Vorgaben des Denkmalpflegegesetzes. Der vorrangige Einsatz von Investitionen für die mehr baulichen Anlagenteile wie Wege, Treppen, Mauern, Uferbefestigungen, Spielplätze u.ä. ist unstrittig. Das ist  Hauptgegenstand in allen Planungen gewesen. Diese Maßnahmen sind in der Regel mit Eingriffen in den angrenzenden Gehölzbestand verbunden und müssen daher immer projektbezogen eine Einzelfallentscheidung sein, aber nicht pauschal nach den Intentionen des vorliegenden Antrages entschieden werden. In der Vergangenheit wurden alle geplanten Maßnahmen der breiten Öffentlichkeit vorgestellt und eine Beteiligung ermöglicht. Das wird auch in Zukunft so sein.

 

Frau Jahnke erläutert die Grundsätze der Denkmalpflegerischen Zielsetzung.

Der heutige „verwilderte“ Zustand der Wallanlagen sei der ungenügenden Pflege in der Vergangenheit geschuldet. Um das für die Zukunft zu vermeiden, sei es notwendig die Pflegestufe zu erhöhen.

Es fand eine rege Diskussion statt.

 

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Beschluss:

Beschlussvorschlag:

 

1. Die Wallanlagen zwischen Hermannstraße und Kröpeliner Tor sind in ihrem derzeitigen naturnahen Zustand zu erhalten.

 

2. Eingriffe, die zu einer Reduzierung des Baum- und Gehölzbestandes führen, bedürfen der Zustimmung der Bürgerschaft. Notwendige Pflege- und Unterhaltungsmaßnahmen sind jederzeit zulässig.

 

3. Sanierungsmaßnahmen sind auf die Erhaltung und Entwicklung der technischen Infrastruktur zu konzentrieren (Wege, Leitungen, Spielplätze, Kunstwerke u.ä.).

Soweit hierbei Eingriffe in den Baum- und Gehölzbestand notwendig sind, sind diese Eingriffe soweit wie möglich zu minimieren und ggf. ist der Bestand mit einheimischen Arten wieder herzustellen.

 

4. Der historische Charakter der Wallanlagen wird durch Informationstafeln an mehreren Standorten dokumentiert, u.a. an der Plattform neben dem Kröpeliner Tor.

 

 

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Der Ortsbeirat lehnt den Antrag ab.

 

Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

1

 

 

 

Dagegen:

6

 

Angenommen

 

Enthaltungen:

0

 

Abgelehnt

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