24.09.2013 - 5.2.2 Eckwerte für den Entwurf des Haushaltsplanes 201...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Gründel erläutert, dass die Eckwerte derzeit nicht vollständig die Inanspruchnahme von Städtebauförderungsmitteln abdeckt. Es fehlen Eigenmittel und Mittel die notwendig sind, um gesetzlich vorgeschriebene Zuführungen an das Sondervermögen vorzunehmen.

 

Der Bauausschuss fordert die Verwaltung im Zusammenhang mit seiner Beschlussfassung zur Vorlage 2013/BV/4793 auf, bei der Festlegung der Eckwerte sicherzustellen, dass durch die Stadt die erforderlichen Eigenanteile für die Inanspruchnahme der Städtebauförderungsmittel bereitgestellt werden. Darüber hinaus sind gesetzlich vorgeschriebene Zuführungen an das Sondervermögen (hier KAG-Beiträge) ebenfalls finanziell abzusichern.

 

 

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Beschluss:

1.              Die Eckwerte für den Entwurf des Haushaltsplanes 2014 werden auf Teilhaushaltsebene gemäß Anlage 1 festgelegt.

2.              Die für die Haushaltsplanung 2014 wesentlichen Produkte werden gemäß Anlage 2 festgelegt.

3.              Die Entwürfe der Produktbeschreibungen für das Haushaltsjahr 2014 gemäß Anlagen 5 und 6 * werden zur Kenntnis genommen.

 

* redaktionelle Änderung vom 27.08.2013

 

 

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Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

9

 

 

 

Dagegen:

-

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

-

 

Abgelehnt

 

 

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Anlagen zur Vorlage