27.08.2013 - 5.3 Bewilligung zur Leistung außerplanmäßiger Ausga...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Pfeiffer, Abteilungsleiter für Finanzen, Förderung und Entgelte im Amt für Jugend uns Soziales, stellt die Beschlussvorlage vor.

 

Auf Anfrage eines Ausschussmitgliedes wird eine konkrete Übersicht durch Herrn Pfeiffer nachgereicht, aus welcher hervor geht, wie die Investitionsförderungen an die Einrichtungen bzw. Träger detailliert ausgereicht werden sollen.

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Beschluss:

Die Zustimmung zur Leistung außerplanmäßiger Ausgaben im Finanzhaushalt wird für folgende Produktkonten erteilt:

 

Investitionsmaßnahme: 5036101201300199

36101.78440000 - Tageseinrichtungen (§§ 22, 22a, 23 SGB VIII) Auszahlungen für

                                Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände

                                = 1.175.430,92 EUR

 

Investitionsmaßnahme: 5036102201300199

36102.78440000 - Tagespflege (§ 23 SGB VIII) Auszahlungen für Anzahlungen auf

                               Immaterielle Vermögensgegenstände

                               = 8.643,69 EUR

 

Die Deckung erfolgt über Mehreinnahmen:

 

36101.68142000 - Tageseinrichtungen (§§ 22, 22a, 23 SGB VIII)

                               Investitionszuwendungen vom Land

                               = 1.175.430,92 EUR

 

36102.68142000 - Tagespflege (§ 23 SGB VIII) Investitionszuwendung vom Land

                               = 8.643,69 EUR 

 

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Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

7

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

X

Enthaltungen:

0

 

Abgelehnt