11.09.2013 - 5 Vorstellung der Ausführungsplanung "Ausbau Bies...

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Wortprotokoll

Herr Loba:

-          macht Ausführungen zum Stand der Ausführungsplanung „Ausbau

Biestower Damm (Am Dorfteich) zwischen Kirche und Klein Stover Weg“

            (siehe Anlage)

 

Frau Knöpfel gibt Informationen aus Sicht des Planungsbüros:

-          Die vorliegende Ausführungsplanung beinhaltet die Erneuerung der Fahrbahn der

Straße „Am Dorfteich“ sowie der Nebenanlagen eines Gehweges.

Der Bauanfang liegt in Höhe des Wohnhauses 1a vor der Zufahrt zur Kirche (Kriegerdenkmal).

Das Bauende befindet sich am Ortsausgangsschild der Hansestadt Rostock.

-          Die geplante Baumaßnahme umfasst eine Gesamtlänge von 471,62 m und ist in

drei Bauabschnitte unterteilt.

-          Das anfallende Oberflächenwasser wird geschlossen über eine neu zu bauende

Regenwasserleitung in den Dorfteich Biestow geleitet.

-          Die Trinkwasserleitung wird im geplanten Straßenbereich stillgelegt. Es erfolgt

die Verlegung einer neunen Trinkwasserleitung. Die Verlegung erfolgt unterhalb des geplanten Gehweges.

-          In Höhe des Hauses – Am Dorfteich 1a muss dazu ein Gasleitungsabschnitt ausgetauscht werden, der sich im Baufeld des 2. Bauabschnittes befindet. Im Bereich der Buswendeschleife muss ein Umschluss erfolgen.

-          Durch den Straßenneubau müssen mehrere Lichtpunkte versetzt werden.

Für das Versetzen wird komplett neues Kabel verlegt. Das alte Kabel wird ausgebaut.

-          Die Verlegung der Trinkwasserleitung sowie die Umverlegung der Kabel erfolgt in

halbseitiger Sperrung mit Baustellenampel.

Die Umleitungsstrecke für die Zeit der Vollsperrung verläuft über den Südring, Nobelstraße, Groß Stove.

Eine kleinräumige Umleitungsstrecke für die Anwohner führt über die Straßen „Hinter der Kirche“, „Am Herrnteich“ entlang.

Eine entsprechende Umleitungsbeschilderung wird durch das Ingenieurbüro erarbeitet und mit der Verkehrsbehörde und der RSAG abgestimmt.

Da der Busverkehr die Buswendeschleife während der Baumaßnahme nicht erreicht, endet er an der Bushaltestelle im Wohngebiet „Am Dorfteich“. Zum Wenden fährt er über den Südring bis zur Wendeschleife an der Mensa.

-          Grundsätzlich gilt für alle Bauabschnitte, dass die Baustelle für Fußgänger und Radfahrer ständig passierbar ist.

Die Erreichbarkeit der jeweiligen Grundstücke ist durch den Baubetrieb durch entsprechende Bautechnologie und durch Baubehilfe zu gewährleisten.

Kurzzeitige Einschränkungen sind aber trotzdem möglich. Bei Einschränkungen erfolgt eine rechtzeitige Information der Anwohner durch den Baubetrieb.

 

Nach diesen Ausführungen haben die Bewohner die Möglichkeit die Baupläne anzusehen, danach folgt eine rege Diskussion mit folgenden Schwerpunkten:

-          die Zufahrt zu den Grundstücken muss erhalten bleiben

-          der ständige Kontakt zwischen Bürger und Bauleitung muss gewährleistet sein

 

Die Bauleitung gewährleistet nach Aussagen des Tiefbauamtes und des Ingenieurbüros:

-          rechtzeitige Informationen zum Bauablauf und möglichen Behinderungen gegenüber

den Betroffenen.

-          Die Zufahrt zu den Grundstücken werden während des Ausbaus gewährleistet.

Einschränkungen über 1 – 2 Tagen sind möglich.

-          Schadenersatzforderungen müssen über die Bauleitung erhoben werden

 

Frau Gerloff:

-          Anliegerbeiträge können nicht zeitnah nach Abschluss der Baumahnahmen erhoben

werden.

Zu Erhebung müssen örtliche und rechtliche Abgrenzungen vorliegen.

Für die nächsten 5 Jahre wird und kann keine Erhebung erfolgen.

(Die Anliegerbeiträge können erst nach Fertigstellung der gesamten Straßensanierung errechnet und umgelegt werden.)

 

 

Festlegung:

Der Ortsbeirat nimmt diese Planungsausführung so zur Kenntnis.

 

 

 

 

 

 

 

     

 

     

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Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

6

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

X

Enthaltungen:

0

 

Abgelehnt

 

 

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Anlagen