14.08.2013 - 5 Informationen des Ortsbeiratsvorsitzenden und d...

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Wortprotokoll

Herr Laube informiert über

·         7. Änderung der Hauptsatzung ( Widerspruchsrecht der OBR)

·         Stand Baustop „Rittmeister“

·         Biestower Dorfteichfest  am 31.8.2013

·         Vorstellung der Ausführungsplanung „Ausbau Biestower Damm“ im September

·         Fläche Gartenbaubetrieb R.- Koch-Str.
Die Fläche wurde u. a. als Lagerfläche an das Unternehmen vermietet. Da die Fläche entsprechend des Vertrages genutzt wird, besteht kein Handlungsbedarf.

·         Papiercontainer Weidengrund – Im Ergebnis der Vorortbegehung mit dem Umweltamt ist ein Standort zur Prüfung in der Nähe von „Norma“ benannt worden. Dieser wird z. Z. geprüft.

 

 

Frau Hameister informiert über

·         Schreiben des Grünamtes zur Anfrage s. Protokoll v.12.6.2013, TOP 4
Der öffentliche Weg in der Grünanlage zwischen Norma und Heuschober befindet sich in der Pflegeklasse 2. Das beinhaltet 2 Arbeitsgänge/Jahr zur Säuberung von Unrat und Beseitigung von Unfallgefahren. Eine grundsätzliche Beseitigung des Überwuchses ist bei der derzeitigen Personal- und Finanzausstattung nicht möglich.

 

Festlegung: Das Grünamt wird gebeten zu prüfen, ob der Gehweg im Zusammenhang mit                

der Grünanlage  (entsprechend Pflegestufe 2) vertraglich in die Pflege einbezogen ist oder ob der zur Pflege beauftragte Betrieb eine Pflege entgegen Vertrag unterlässt.
 

·         Schreiben des Tief- und Hafenbauamtes zur Anfrage s. Protokoll v. 8.5.2013 Poller „Büdnerei“
Das Tief- und Hafenbauamt teilt dazu mit, dass „… konkrete Standorte für Poller oder ggf. etwaige andere Maßnahmen auf technischer Ebene zur Umsetzung dieser planungsrechtlichen Festsetzungen im B.- plan und Änderungen  nicht vorgesehen sind.“ Poller sind, solange sie nicht verkehrsbehördlich angeordnet sind, nur bauliche Sperren, die wie in diesem Fall nur mögliche widerrechtliche Durchfahrten auf Gehwegen verhindern sollen. Hier ist eindeutig geklärt, dass es sich um Gehwege handelt und Poller nicht zwingend notwendig sind.
 

Mit dieser Information gibt der OBR sich nicht zufrieden und bittet die Problematik vor Ort gemeinsam mit Vertreter der Verwaltung zu klären.

 

Festlegung:  Das Ortsamt wird gebeten einen Vororttermin mit  Vertretern des Tief- und     

                       Hafenbauamtes, dem Stadtamt und Mitgliedern des OBR abzustimmen.