16.07.2013 - 4.1 Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 BauGB für d...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Cornelius geht in seiner Einleitung darauf ein, dass diese nochmalige Behandlung erforderlich wurde, weil der OBR nicht nachvollziehen kann, wie die Stellplatzberechnung für das ZMF, aber auch für den gesamten Klinikkomplex berechnet wurde.

Weiterhin war nicht klar, ob die Genehmigung für den Hubschrauberlandeplatz erteilt ist.

 

In der nun vorliegenden, überarbeiteten Beschlussvorlage wurden die Zahlen als Berechnungsgrundlage geändert.

 

Frau Schäfer geht in ihren Erläuterungen auf folgende Punkte ein:

·      Der Bauausschuss der Bürgerschaft hat vorbehaltlich der Zustimmung des OBR dem Einvernehmen der Gemeinde zugestimmt.

·      Das Bauamt ist in den Fällen, in denen das Land M-V der Bauherr ist, nicht die Genehmigungsbehörde. In diesen Fällen ist der Baubetrieb der BBL und die Genehmigung erteilt das Land à LBauO M-V

·      Die Stadt befindet sich im Zustimmungsverfahren.

·      Da der Stadt bekannt ist, dass die Situation der öffentlichen PP in diesem Bereich schwierig ist, wurde vom BBL eine Stellplatznachweis für die einzelnen Funktionsgebäude auf dem Klinikgelände eingefordert.

·      Dieses liegt vor und wird nochmals erläutert.

·      Wichtig für das ZMF: Auf der Schafswiese wurden beim Bau des Parkplatzes mehr Stellplätze gebaut, als damals erforderlich waren. Daher werden in diesem Bereich die 60 Parkplätze über die Baulast im Grundbuch eingetragen, die für das ZMF erforderlich sind (entspr. Stellplatznachweis)

·      Auf einer Gesamtübersicht zum Klinikgelände werden alle PP dargestellt und zu welchem Funktionsgebäude sie zugeordnet sind.

·      Im Genehmigungsverfahren zu diesem Vorhaben dürfen die Auswirkungen auf öffentliche Stellplätze keine Rolle spielen.

·      Auch den Hubschrauberlandeplatz genehmigt das Land selbst. (die Luftfahrtrechtliche Genehmigung soll vorliegen)

 

Im Verlauf der Diskussion werden im Wesentlichen Fragen beraten, wie:

·      Der Grundsatz lautet: Wer neu baut, muss PP nachweisen.

·      Auf Betreiben des OBR wurde in der Vergangenheit beim Bau des Biomedizinischen Zentrums der Parkplatz auf der Schafswiese größer gebaut.

·      Das die 60 Stellflächen heute auf der Stellfläche Schafswiese nachgewiesen werden können, ist durch einzelne Mitglieder nicht zu verstehen.

·      Für die Klinik gibt es keine Sonderechte in Bezug auf die Nutzung öffentlicher Verkehrsflächen.

·      Weiterhin erklärt Herr Kersten die befristete und unbefristete Inanspruchnahme von Verkehrsflächen für die Feuerwehr bzw. die Havarieausfahrt.

·      Durch verschiedene Baumaßnahmen wurde die Anzahl der öffentlichen PP reduziert à dafür sollten durch die Stadt Ersatz geschaffen werden à für die Schaffung von Stellflächen sind die Eigentümer / Vermieter verantwortlich à es geht in der Diskussion nicht um die Neuschaffung sondern um den Erhalt der bestehenden PP

·      Wer könnte eine Vereinbarung zur Nutzung der PP an der Zahnklinik durch die Anwohner abschließen? ( Beispiel Ulmenstraße )

 

Im Ergebnis der Diskussion fasst Herr Cornelius zusammen, dass es ein weiterer Grund ist, das Bewohnerparken im Hansaviertel einzuführen und hofft, dass es hierfür seitens der Stadtverwaltung Unterstützung gibt.

Anschließend wird über die Beschlussvorlage abgestimmt.

 

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Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

6

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

X

Enthaltungen:

0

 

Abgelehnt

 

 

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Anlagen zur Vorlage