19.06.2013 - 8.2 Anke Knitter (Vorsitzende des Ortsbeirates Toit...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Es erfolgt eine gemeinsame Behandlung der Anträge Nr. 2013/AN/4420, Nr. 2013/AN/4360 und Nr. 2013/AN/4402 zur Änderung der Hauptsatzung/Ortsbeiratssatzung
mit getrennter Beschlussfassung.

 

(Antrag Nr. 2013/AN/4420 wurde in der Sitzung der Bürgerschaft am 10.04.2013 bis zur Sitzung der Bürgerschaft am 19.06.2013 vertagt und in alle Ortsbeiräte und den Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung überwiesen)

 

Empfehlungen der Gremien zum Antrag Nr. 2013/AN/4420:

 

- Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung mit eigenem
Änderungsantrag Nr. 2013/AN/4420-05 (ÄA)

 

- Ortsbeirat Markgrafenheide, Hohe Düne, Hinrichshagen, Wiethagen, Torfbrücke empfiehlt Zustimmung zum Antrag einschließlich zum Änderungsantrag Nr. 2013/AN/4420-02 (ÄA)

- Ortsbeirat Groß Klein empfiehlt Zustimmung zum Antrag einschließlich zum Änderungsantrag Nr. 2013/AN/4420-02 (ÄA)

- Ortsbeirat Hansaviertel empfiehlt Zustimmung zum Antrag einschließlich zum Änderungs­antrag Nr. 2013/AN/4420-02 (ÄA)

- Ortsbeirat Gartenstadt/Stadtweide empfiehlt Zustimmung zum Antrag einschließlich zum Änderungsantrag Nr. 2013/AN/4420-02 (ÄA)

- Ortsbeirat Gehlsdorf, Hinrichsdorf, Krummendorf, Nienhagen, Peez, Stuthof, Jürgeshof empfiehlt Zustimmung zum Antrag einschließlich zum Änderungsantrag Nr. 2013/AN/4420-02 (ÄA)

- Ortsbeirat Evershagen empfiehlt Ablehnung zum Antrag

- Ortsbeirat Schmarl empfiehlt Ablehnung zum Antrag einschließlich zum Änderungsantrag Nr. 2013/AN/4420-02 (ÄA)

- Ortsbeirat Reutershagen empfiehlt Ablehnung zum Antrag einschließlich zum Änderungs­antrag Nr. 2013/AN/4420-02 (ÄA)

- Ortsbeirat Dierkow-Neu empfiehlt Ablehnung zum Antrag einschließlich zum Änderungs­antrag Nr. 2013/AN/4420-02 (ÄA)

- Ortsbeirat Dierkow-Ost, Dierkow-West empfiehlt Ablehnung zum Antrag, aber Zustimmung zum Änderungsantrag Nr. 2013/AN/4420-02 (ÄA)

- durch Ortsbeirat Kröpeliner-Tor-Vorstadt vertagt

- durch Ortsbeirat Südstadt vertagt

- durch Ortsbeirat Brinckmansdorf vertagt

- Ortsbeirat Stadtmitte tagt am 19.06.2013

- Ortsbeirat Biestow war am 12.06.2013 nicht beschlussfähig

- Antrag durch Ortsbeirat Seebad Warnemünde, Diedrichshagen zur Kenntnis genommen

- Antrag durch Ortsbeirat Lichtenhagen zur Kenntnis genommen

- Antrag durch Ortsbeirat Lütten Klein zur Kenntnis genommen

 


Nach einigen Wortmeldungen nimmt der Oberbürgermeister zur Angelegenheit Stellung.

 

Weiterhin erteilt die Präsidentin Herrn Lösch (Rechtsamt) das Wort.
 

Auf Antrag von Frau Niemeyer erfolgt die wortwörtliche Aufnahme der wesentlichen Inhalte der vorangegangenen Stellungnahmen vom Oberbürgermeister und von Herrn Lösch wie folgt in diese Niederschrift:

 

Oberbürgermeister:

 

„Meine Damen und Herren,

 

ich glaube, die Dinge sind ja nun über Monate in allen Gremien diskutiert worden. Und ich finde, man kann beschließen, auch genauso, wie es hier aufgeschrieben ist – auch die Felder, die benannt sind.

 

Tatsache ist doch aber, dass hier Entscheidungen, die durch den Ortsbeirat in Frage gestellt werden, im Sinne des Wohls der Gemeinde in Frage gestellt werden. Das heißt doch nichts anderes, als dass die Bürgerschaft auf ihrer nächsten Sitzung dann auch eine endgültige Entscheidung zu allen Sachverhalten, die Sie hier im Widerspruchsrecht für die Ortsbeiräte auf­schreiben können, dann endgültig trifft.

 

Und insofern ist es doch eine weitere Stufe in der Demokratieumsetzung in der Hansestadt Rostock, der ich mich nicht verweigern würde.“

 

 

Herr Lösch:

 

„Sehr geehrte Mitglieder der Bürgerschaft,

 

zur Klarstellung Folgendes:

 

Die Verwaltung, das heißt ich habe bei der Formulierung von diesem Änderungsantrag insoweit mitgewirkt, dass ich mehr oder weniger das Technische vorgegeben habe. Also diese Angelegenheiten, die jetzt aufgelistet sind, die stammen nicht von der Verwaltung, sind auch nicht von ihr geprüft worden.

 

Wir haben im Vorfeld zu bestimmten Punkten Stellung genommen, also was jetzt beispielsweise an Angelegenheiten aufgezählt ist. Es ist mir jetzt nur in Erinnerung, dass eine Angelegenheit aus meiner Sicht zu weit gefasst war. Es stand ursprünglich dieser Katalog von Frau Knitter zur Debatte, da gab es überhaupt keine Einwände. Und dann hat man sich versucht, das noch ein bisschen zu übersteigern und dann gab es irgendwann mal eine Formulierung gegen Beschlüsse nach dem Baugesetzbuch.

 

Also ursprünglich - Sie hatten glaube ich „Bauleitplanung“ - das wäre so weit okay gewesen, wenn man das will, dass man ein Widerspruchsrecht hat.

 

Wir hatten dann gegen die Änderung dieses Begriffes folgenden Einwand: Dass nach dem Baugesetzbuch auch Straßenbaubeiträge erhoben werden. Das ist dort niedergelegt und da ist es für uns undenkbar, dass das Grunderfordernis, das überhaupt ein Widerspruchsrecht eröffnet – nämlich, dass ein Ortsteil in besonderer Weise von einem Beschluss betroffen ist – dass das überhaupt erfüllt sein kann. Solche Straßenbaubeitragssatzungen müssen so aus­gestattet sein, dass ich also niemanden, der in einem bestimmten Ortsteil wohnt, privilegiere, ich muss alle gleich behandeln und deshalb kann es so etwas nicht geben. Deshalb würde ich da mehr oder weniger in einem Feld, wo es von vornherein gar keine besondere Betroffenheit eines Ortsteiles geben könnte, kein Widerspruchsrecht eröffnen.

 

Das war das Einzige.

 

Was Sie jetzt im Einzelnen für Angelegenheiten dort aufnehmen, das ist Ihre Sache, das müssen Sie entscheiden. Das ist allerdings nicht eine Sache, die man der Verwaltung übertragen sollte.“


Die Präsidentin informiert, dass Herr Prof. Neßelmann (für die CDU-Fraktion) einen neuen Änderungsantrag Nr. 2013/AN/4420-06 (ÄA) unter Berücksichtigung der TOP 8.2, 8.3 und 8.4 eingereicht hat.

 

Herr Engelmann bringt den neuen Änderungsantrag Nr. 2013/AN/4420-07 (ÄA) ein.

 

Während der Beschlussfassung zur Angelegenheit wird dem Oberbürgermeister erneut das Wort zur Stellungnahme erteilt.

 

Frau Niemeyer gibt eine Erklärung ab, dass sie es nicht richtig findet, dass der Oberbürger­meister in der Abstimmung noch andere Sachen inhaltlich äußern darf, zu denen die Bürgerschaftsmitglieder sich dann nicht mehr äußern dürfen.

 

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Beschlussvorschlag (Nr. 2013/AN/4420):

 

Die Hauptsatzung wird wie folgt geändert:

 

Die Hauptsatzung wird um folgende Regelung als § 14 Abs. 3 der Hauptsatzung ergänzt:

 

In Angelegenheiten, die einen Ortbeiratsbereich in besonderer Weise betreffen, kann der zuständige Ortsbeirat einem Beschluss der Bürgerschaft gemäß § 42 Abs. 6 KV M-V widersprechen, sofern dieser das Wohl des Ortsbeiratsbereiches beeinträchtigt.
 

Von einer besonderen Betroffenheit eines Ortsbeiratsbereichs ist insbesondere in folgenden Fällen auszugehen:

 

- in allen Fällen der örtlichen Bauleitplanung,
 

- im Bereich der örtlichen Verkehrsinfrastruktur wie z.B. bei wesentlicher Veränderung oder Einstellung von Angeboten des öffentlichen Nahverkehrs oder Bau, Rückbau oder wesentlicher Veränderung von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen,
 

- im Bereich der örtlichen Schulentwicklung wie z.B. der Schließung von Schulen,
 

- im Bereich der Errichtung, Aufhebung oder wesentlicher Veränderung von Einrichtungen der örtlichen sozialen Infrastruktur,
 

- bei der Veränderung der Grenzen des Ortsbeiratsbereiches.

 

Der Widerspruch ist binnen zwei Wochen bei der Präsidentin der Bürgerschaft einzulegen und zu begründen. In der Begründung ist insbesondere darauf einzugehen, in welcher Weise der beanstandete Bürgerschaftsbeschluss das Wohl des Ortsbeiratsbereiches beeinträchtigt.

Der Widerspruch hat aufschiebende Wirkung, solange er nicht durch Beschluss der Bürgerschaft zurückgewiesen wurde.

 

Der jetzige Absatz 3 wird zu Absatz 4 in § 14 der Hauptsatzung.

 

 

Beschluss Nr. 2013/AN/4420:

 

Den Ortsbeiräten wird, gestützt auf die Ermächtigung aus der Kommunalverfassung, ein Widerspruchsrecht eingeräumt.

 

Dazu wird die siebente Satzung zur Änderung der Hauptsatzung wie folgt beschlossen:

 

1. § 14 erhält einen neuen Absatz 3 mit folgendem Inhalt:

 

Der Ortsbeirat kann gemäß § 42 Abs. 6 KV M-V einem Beschluss der Bürgerschaft zu folgenden Angelegenheiten widersprechen:

 

- in allen Fällen der örtlichen Bauleitplanung,

 

- im Bereich der örtlichen Verkehrsplanung wie z. B. bei wesentlicher Veränderung oder Einstellung von Angeboten des öffentlichen Nahverkehrs oder Bau, Rückbau oder wesentlicher Veränderung von öffentlichen Straßen, Wegen oder Plätzen,

 

- im Bereich der örtlichen Schulentwicklung wie z. B. der Schließung von Schulen,

 

- im Bereich der Errichtung, Aufhebung oder wesentlichen Veränderung von Einrichtungen der örtlichen sozialen, kulturellen und Bildungsinfrastruktur,

 

- bei der Veränderung der Grenzen des Ortsteiles,

 

- Planung und Durchführung von Investitionsvorhaben und Nahverkehrsplan im Ortsteil,

 

- Aufstellung, Änderung, Ergänzung und Aufhebung des Flächennutzungsplanes sowie von Bebauungsplänen, soweit sie sich auf den Ortsteil erstrecken.

 

 

2. Der jetzige Absatz 3 wird zu Absatz 4 in § 14 der Hauptsatzung.

 

3. In der Überschrift zu § 14 wird hinter „Aufgaben“ ein Schrägstrich und das Wort „Recht“ eingefügt.

 

4. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die sonstigen notwendigen Satzungsänderungen bis zum Oktober 2013 zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Angenommen

X

Abgelehnt