18.06.2013 - 4 Information zum Baugeschehen am Klinikgelände S...

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Wortprotokoll

Herr Klaus informiert über den bisherigen Verlauf der Baumaßnahmen und den zeitlichen Rahmen für die kommenden Bauabschnitte am Klinikum. Er gibt Auskunft über die Auswirkungen der Absperrungen auf das Parken und Einschränkungen für die Benutzung von Fußwegen. Ab der 28. Kalenderwoche erfolgt die Sperrung des Gehweges in der Strempelstraße. Das Parken von Autos soll voraussichtlich nicht eingeschränkt werden. Temporäre Einschränkungen sind nicht zu vermeiden. Ab der 36. Kalenderwoche soll der Fußweg wieder frei gegeben werden.

In der Diskussion wird die Freuerwehrzufahrten kritisiert. Herr Klaus erläutert die Brandschutz- und Notfallmaßnahmen. Über Informationen zu einer 2. Feuerwehrausfahrt kann Herr Klaus keine Angaben machen. Er nimmt dies als Prüfauftrag mit. Es werden Änderungsmöglichkeiten für Feuerwehrzufahrten geprüft. Verkehrsrechtliche Anordnungen werden gestellt, aber diesbezüglich geprüft und genehmigt werden diese von der Stadt Rostock.

Aktuelle Baupläne werden dem Ortsbeirat in der nächsten Zeit zur Verfügung gestellt.

 

In dieser Diskussion wird das Einvernehmen der Gemeinde für das Bauvorhaben ZMF Schillingallee 35 mit angesprochen. Die Ausschüsse Bau und Verkehr hatten zum Bauvorhaben am 11.06.2013 getagt. Aus dieser Beratung ging hervor, dass die Berechnung der benötigten und nachgewiesenen Parkplätze nicht nachzuvollziehen ist. Es wurde ein Brief an den Bau- und Planungsausschuss verfasst, in dem vorgeschlagen wurde, das Einvernehmen der Gemeinde noch nicht zu erteilen.

 

Herr Klaus nimmt Stellung zu den Parkplatzzahlen. Er verweist auf die Aufstellung der Parkplatzzahlen aus seinen Berechnungen. Zu den Angaben aus der Beschlussvorlage kann er keine Angaben machen.

Die luftfahrtrechliche Genehmigung für den Hubschrauberlandeplatz ist erteilt. Dies wird der Stadt noch mitgeteilt. Die Werte aus dem Lärmgutachten 2011 sind beibehalten und sind im Rahmen der Lärmverordnung in Ordnung.

Der Vorschlag der Ausschüsse, das Einvernehmen der Gemeinde noch nicht zu erteilen, wird durch den Beirat einstimmig beschlossen.