15.05.2013 - 8.12 Vorsitzende der Fraktionen Rostocker Bund/Graue...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Nach einigen Wortmeldungen nimmt der Oberbürgermeister zur Angelegenheit Stellung.

 

Auf Antrag von Frau Niemeyer erfolgt die wortwörtliche Aufnahme des wesentlichen Inhalts der vorangegangenen Stellungnahme des Oberbürgermeisters wie folgt in diese Niederschrift:

 

„Der Jahresabschluss ist getätigt. Der Jahresabschluss ist auch bestätigt. Bestätigt worden ist nicht die Gewinnverwendung.
Das Budgetrecht der Bürgerschaft ist dann gegeben, wenn es einen ausgeglichenen Haushalt gibt, inklusive der Beseitigung der Altschulden. Das Budgetrecht ist normalerweise mit einer Budget­pflicht verbunden, und die besagt, dass Haushalte unterjährig auszugleichen sind und in entspre­chenden Zeiträumen auch vollständig.“

 

Zu einer Nachfrage von Frau Dr. Bachmann, wer denn jetzt das Budgetrecht hat, äußert der Oberbürgermeister ergänzend zur oben aufgeführten Stellungnahme, dass das Budgetrecht für den Haushalt der Hansestadt Rostock das Innenministerium, die Rechtsaufsichtsbehörde, die die Beschlüsse bestätigt oder eben auch nicht, hat.

 

 

Auf Antrag von Herrn Giesen erfolgt die wortwörtliche Aufnahme des wesentlichen Inhalts einer vorherigen Stellungnahme von Herrn Kreuzer (Vorsitzender des Aufsichtsrates der HERO) wie folgt in diese Niederschrift:

 

„Wir haben ja wiederholt erklärt, dass der Fördermittelgeber – und das ist nicht der Herr Schlotmann, sondern das ist das Wirtschaftsministerium – deutlich erklärt hat:
 

Wenn ein Unternehmen, das in Größenordnungen gefördert worden oder mit Fördermitteln ausgestattet worden ist, dann auch Gewinne abwirft, sieht das Wirtschaftsministerium die Tatsache, dass offensichtlich zu viel Fördermittel beantragt und ausgegeben worden sind, also nicht benötigt wurden. Daraus ist der Schluss zu ziehen, dass das, was dann Gewinn heißt, nach Auffassung des Fördermittelgebers im Grunde genommen übrig gebliebene, unbenutzte Fördermittel sind.
Und demzufolge sind das alles, was wir in die Bilanzen geschrieben haben als Gewinn und was wir in die Investitionsfinanzierung gesteckt haben aus Gewinn im Grunde genommen wiederverwendete oder genehmigt selbst verwendete Fördermittel.


Daraus ergibt sich auch die Frage, ob es Sparten gibt in der HERO, die ohne Fördermittel so wirksam geworden sind. Dazu muss ich sagen, das müsste man überprüfen, ist im Grunde genommen aber, weil von Anfang an in Größenordnungen mit Fördermitteln gearbeitet wurde nach Auffassung des Fördermittelgebers, alles ausschließlich Fördermittel belastet oder Fördermittel finanziert.

Demzufolge gibt es keine Sparten in der HERO, die nicht mit Fördermitteln ausgestattet worden sind, egal unter welcher Bilanzposition oder Investitionsfinanzierungsposition sie gestanden haben.

 

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Beschluss:

 

Die Präsidentin der Bürgerschaft wird gemäß § 33 Abs. 2 Kommunalverfassung M-V beauftragt, gegen die Beanstandung des Oberbürgermeisters gegen den Beschluss der Bürgerschaft Nr. 2012/AN/4147 - Gewinne der HERO GmbH - vom 29.01.2013 Klage einzureichen.

Sofern erforderlich, ist auch ein Antrag auf einstweilige Anordnung zu stellen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Angenommen

X

Abgelehnt