16.04.2013 - 5 Informationen und Abstimmung zum Verfahren für ...

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Wortprotokoll

Frau Bady aus dem SG Ordnungsangelegenheiten im Stadtamt informiert über die Erteilung von Sondernutzungen. Die Erteilung ist abhängig von den Eigentumsverhältnissen. Diese unterscheiden sich in private und öffentliche Flächen. Die öffentlichen Flächen werden weiter unterteilt in den Bereich Straßen, Wege und Plätze und in Grünflächen. Für Straßen, Wege und Plätze ist das SG Sondenutzungen im Stadtamt zuständig. Für Grünflächen ist das Amt für Stadtgrün zuständig. Einschränkungen zur Erlaubnis sind nur und ausschließlich im Rahmen der Gesetze möglich!

Das DRK hat seit 1997 Sondernutzungserlaubnisse zur Aufstellung bis auf Widerruf. Veolia Umweltservice Nord GmbH und Textil-Recycling K. & A. Wenkhaus GmbH haben keinen Antrag auf SN-Genehmigung gestellt und sind damit nicht im Besitz einer Genehmigungen. Aus Personalmangel ist eine ständige Kontrolle im gesamten Stadtgebiet nicht möglich. Es wird in der Zukunft auf den kommunalen Ordnungsdienst gebaut um Missbrauch von Stellflächen (Aufstellungen ohne SN) aufzudecken.

Mit dem DRK wird gesprochen damit der Altkleidercontainer in der Hans-Sachs-Allee zu dem Recyclingcontainer(Glas und Papier) gestellt wird.

Es gibt keine Übersicht über die Standorte von Altkleidercontainer.

Frau Bady sichert eine Einbeziehung des Ortsbeirates bei Neuanträgen auf Sondernutzung in ihrem Zuständigkeitsbereich zu.