19.03.2013 - 5.3 Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 BauGB für d...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.3
- Sitzung:
-
Sitzung des Hauptausschusses
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Di., 19.03.2013
- Status:
- öffentlich/nichtöffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
- Bau- und Planungsausschuss empfiehlt Ablehnung
- Ortsbeirat Groß Klein empfiehlt Ablehnung
Herr Methling informiert, dass das Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 Bau GB vom Oberbürgermeister einvernehmlich mit dem Bau- und Planungsausschuss erteilt wird. Im vorliegenden Fall wurde dies nicht erzielt und deshalb hat gemäß § 7 (5) Hauptsatzung
der Hauptausschuss zu entscheiden.
Er informiert weiterhin, dass Herr Marko Teske einen Antrag auf Anhörung als Betroffener gemäß § 21 (3) GO BS gestellt hat.
Abstimmungsergebnis zum vorliegenden Antrag auf Anhörung:
Abstimmung:Abstimmungsergebnis:
Dafür: | 4 |
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Dagegen: | 5 |
| Angenommen |
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Enthaltungen: | - |
| Abgelehnt | x |
Nach kurzer Diskussion fasst Herr Methling zusammen:
- die WIRO ist Bauherr und besitzt auch die anliegenden Gebäude und Liegenschaften,
- die Verwaltung muss der WIRO die Baugenehmigung erteilen, hat keinen
Ermessensspielraum - eine Verwehrung der Baugenehmigung wäre rechtswidrig, da die
bauplanungsrechtliche Genehmigungsfähigkeit besteht,
- Herr Methling bietet Herrn Teske an, sich mit dem Bürgerbüro in Verbindung zu setzen und
wird diesem auch die übergebene Unterschriftensammlung mit Fotos weiterleiten.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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22 kB
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2
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(wie Dokument)
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969,3 kB
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