26.02.2013 - 8 Anke Knitter (Vorsitzende des Ortsbeirates Toit...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Siehe TOP 6

 

Zusätzlich wird der Hinweis gegeben, dass für die Untersetzung der Formulierung „in besonderer Weise“ der Bezug zum §3 Abs. 2 Satz 2 der Satzung für Ortsbeiräte vorgenommen werden sollte.

 

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Beschluss:

Beschlussvorschlag:

 

Die Satzung der Ortsbeiräte wird wie folgt ergänzt:

 

In §4 der Satzung wird nach dem Absatz 6 der folgende Absatz 7 eingefügt.

Den Ortsbeiräten steht in Angelegenheiten, die ihren Ortsbeiratsbereich in besonderer Weise betreffen, ein Widerspruchsrecht gegen Beschlüsse der Bürgerschaft zu, sofern dieser das Wohl eines Ortsbeiratsbereich beeinträchtigt. Von einer besonderen Betroffenheit eines Ortsbeiratsbereiches ist insbesondere in allen Fragen der örtlichen Bauleitplanung sowie der Verkehrsinfrastruktur, der Schulentwicklung und des Bestandes von Einrichtungen der sozialen Infrastruktur auszugehen.

 

 

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Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

7

 

 

 

Dagegen:

 

 

Angenommen

X

Enthaltungen:

1

 

Abgelehnt