06.03.2013 - 8.6 Dr. Steffen Wandschneider (Fraktion der SPD), S...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.6
- Sitzung:
-
Sitzung der Bürgerschaft
- Gremium:
- Bürgerschaft
- Status Beschluss:
- Geprüft/Autorisiert
- Datum:
- Mi., 06.03.2013
- Status:
- öffentlich/nichtöffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:05
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion der SPD
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die CDU-Fraktion sind dem Antrag als Absender beigetreten.
Die Präsidentin gibt klarstellende Erläuterungen hinsichtlich des Änderungsantrages Nr. 2013/AN/4363-10 (ÄA).
Auf Antrag von Frau Niemeyer erfolgt die wortwörtliche Aufnahme des (wesentlichen) Inhalts o. g. Erläuterungen der Präsidentin wie folgt in diese Niederschrift:
Der Änderungsantrag Nr. 2013/AN/4363-10 (ÄA) würde den Grundantrag Nr. 2013/AN/4363
- den sogenannten letter of intent - dahin gehend ändern, dass dieser einen Vortext vor der Präambel bekäme, der lautet:
Um die Debatte über die zukünftige Theater- und Orchesterstrukturen in Mecklenburg weiter zu führen, wird die Hansestadt Rostock, vertreten durch Vertreter der Fraktionen, des Theaters und der Verwaltung, umgehend Gespräche mit dem Bildungsministerium und anderen möglichen Kooperationspartnern aufnehmen ...
Dann wird ein zweiter Teil angehängt. Und dieser zweite Teil geht davon aus, dass der Oberbürgermeister beauftragt wird, dass von Metrum vorgelegte Modell 2 Autonomie und Kooperation mit seinen Auswirkungen zu untersuchen.
Das heißt, ergänzend zu den Modellen 4 und 7, die bereits aufgeführt sind, wird der Auftrag an die Verwaltung der Hansestadt Rostock gegeben, zusammen mit dem Volkstheater und externem Sachverstand, Modell 2 Autonomie und Kooperation zu untersuchen.
Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft beschließt nachfolgende Absichtserklärung:
Absichtserklärung der Hansestadt Rostock zur Neuorganisation der Theater und Orchester in Mecklenburg
die Hansestadt Rostock, vertreten durch den Oberbürgermeister als Träger der Volkstheater Rostock GmbH
im Folgenden Träger" genannt
und
das Land Mecklenburg-Vorpommern, vertreten durch das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur, Herrn Minister Mathias Brodkorb
im Folgenden Landesregierung" genannt
haben sich auf folgende Grundsätze geeinigt:
Präambel
Eine tragfähige Theater- und Orchesterstruktur ist eine Herausforderung, die die Träger und das Land bereits seit 1992 beschäftigt. Die Unterzeichnenden sind sich einig in dem Ziel, die vielfältige Theaterlandschaft in Mecklenburg-Vorpommern im Kern zu bewahren, fortzuentwickeln und im Rahmen der verfügbaren Mittel langfristig zu sichern. Sie beziehen sich dabei auf den Abschlussbericht der Firma METRUM Managementberatung GmbH, in dem bei der "Erarbeitung von Modellen zur Weiterentwicklung der Theater- und Orchesterstrukturen in Mecklenburg-Vorpommern" Vorzugsmodelle geprüft werden.
Die Unterzeichnenden sind gewillt, weiter gemeinsam konstruktiv zu verhandeln mit dem Ziel, zügig eine grundsätzliche Einigung zu erreichen. Dabei ist die Aufgabe des Landes hervorzuheben, zu einem fairen Interessenausgleich zwischen den beiden Standorten zu gelangen. Dazu ist die Gleichbehandlung der beiden Standorte durch die Ministerien zu gewährleisten.
I.
Die Unterzeichnenden einigen sich, dass Grundlage der weiteren Prüfung die Modelle das Landesoper Modell und / oder Staatstheater Mecklenburg" sind.
Dazu gelten folgende Ausgangsprämissen:
· Landesbeteiligung auf der Grundlage von 2011,
· konstanter Zuschuss des Landes innerhalb von 35,8 Millionen Euro,
· konstanter kommunaler Zuschuss,
· komplementäre Finanzierung nach dem Prinzip des Matching-Verfahrens,
· Tarifgebundenheit,
· Mindestlohn von 8,50 EUR bei Vergabe von Leistungen,
· sozialverträgliches Konzept zur Umstrukturierung,
· angemessene Beteiligung des Landes an dem Neubau eines Theaters, das mit dem Schweriner Theater kompatibel sein muss,
· Beteiligung des Landes an den Umstrukturierungskosten und Investitionen.
Als Grundlage dieser Prämissen sind Modifikationen der Modelle 4 und 7 zu prüfen.
II.
Die Landesregierung finanziert die weiteren Beratungsleistungen zur Ausarbeitung der Modelle und zur Klärung von Detailfragen. Dies beinhaltet die vertiefte Untersuchung der Modelle, weitere betriebswirtschaftliche Berechnungen, tarifrechtliche Voraussetzungen für eine erfolgreiche Umsetzung, eine beispielhafte Musterspielzeit sowie die Erarbeitung eines Zeitplanes und eine Berechnung der voraussichtlichen Umstrukturierungskosten der Modelle. Zudem wird die Untersuchung möglicher Investitionsstaus (bauliche Investitionen, Anschaffungen etc.) und deren Abbau Bestandteil der Analyse.
III.
Die Träger stellen die notwendigen Informationen (sofern erforderlich inkl. personenbezogene Daten) für die unter II genannte Untersuchung nach den Erfordernissen des Beraters zur Verfügung. Sie tragen Sorge, dass die von METRUM benötigten Angaben der Theater und Orchester durch diese innerhalb von maximal einer Woche nach der Datenanfrage vorgelegt werden. Dazu benennen die Träger einen Projektkoordinator, über den u. a. alle Informationsabfragen der Berater koordiniert werden. Die Träger veranlassen, dass die Leitungen/Geschäftsführungen /Intendanzen der beteiligten Theater alle für die Untersuchung erforderlichen Daten und Informationen und Gesprächswünsche der Berater über den Projektkoordinator zur Verfügung stellen.
IV.
Landesregierung und Träger einigen sich darauf, eine gemeinsame Steuerungsgruppe aus Vertretern der Träger sowie der Landesregierung (Staatskanzlei, Innenministerium, Finanzministerium und Bildungsministerium) zu bilden. In dieser Steuerungsgruppe werden Zwischenergebnisse und Empfehlungen der Berater gemeinsam entgegengenommen, diskutiert und dokumentiert und bei den nächsten politischen Entscheidungen auf der Grundlage von Empfehlungen vorgeschlagen. Die Verschwiegenheitspflicht gilt, insbesondere in Bezug auf vertrauliche Daten des Theater- und Orchesterbetriebes, und ist in entsprechenden Fällen anzuzeigen. Es ist geplant, so schnell wie möglich ein Ergebnis der Untersuchung vorzulegen, mit dem die Vertragsparteien die nächsten verbindlichen politischen Entscheidungen treffen können.
Getroffene Festlegungen zu den nächsten Schritten sind zu vereinbaren.
V.
Personalentscheidungen im Leitungsbereich an den Theatern und Orchestern können bis zum Abschluss der Verhandlungen nur im Einvernehmen erfolgen. Eine durchgehende Intendanz an beiden Standorten ist unbeschadet dieser Regelung abzusichern.
VI.
Nach Unterzeichnung dieser Vereinbarung beauftragt die Landesregierung METRUM mit der Durchführung des nächsten Projektschrittes. Die Unterzeichnenden ernennen ihre Projektkoordinatoren. Beide Parteien ernennen ihre Mitglieder der Steuerungsgruppe (je max. vier). Anschließend wird METRUM in Absprache mit den Projektkoordinatoren einen Zeitplan für die Projektarbeiten und Termine für Präsentationen in der Steuerungsgruppe vorlegen.
Für die Träger: | Für die Landesregierung |
|
|
Beschluss Nr. 2013/AN/4363:
Teil I
Die Bürgerschaft beschließt nachfolgende Absichtserklärung:
Absichtserklärung der Hansestadt Rostock zur Neuorganisation der Theater und Orchester in Mecklenburg
die Hansestadt Rostock, vertreten durch den Oberbürgermeister als Träger der Volkstheater Rostock GmbH
im Folgenden Träger" genannt
und
das Land Mecklenburg-Vorpommern, vertreten durch das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur, Herrn Minister Mathias Brodkorb
im Folgenden Landesregierung" genannt
haben sich auf folgende Grundsätze geeinigt:
Um die Debatte über zukünftige Theater- und Orchesterstrukturen in Mecklenburg weiterzuführen, wird die Hansestadt Rostock, vertreten durch Vertreter der Fraktionen, des Theaters und der Verwaltung umgehend Gespräche mit dem Bildungsministerium und anderen möglichen Kooperationspartnern aufnehmen. Gegenstand der Gespräche soll der Entwurf der Absichtserklärung der Hansestadt Rostock zur Neuorganisation der Theater und Orchester in Mecklenburg, entsprechend Teil I, sowie die Ergebnisse der Prüfungen von Modell 2, entsprechend Teil II, sein.
Dabei werden gegenseitiges Verständnis und Transparenz der Verhandlungen von allen Seiten erwartet. Die Bürgerschaft ist laufend über den Stand der Gespräche schriftlich zu informieren.
Präambel
Eine tragfähige Theater- und Orchesterstruktur ist eine Herausforderung, die die Träger und das Land bereits seit 1992 beschäftigt. Die Unterzeichnenden sind sich einig in dem Ziel, die vielfältige Theaterlandschaft in Mecklenburg-Vorpommern im Kern zu bewahren, fortzuentwickeln und im Rahmen der verfügbaren Mittel langfristig zu sichern. Sie beziehen sich dabei auf den Abschlussbericht der Firma METRUM Managementberatung GmbH, in dem bei der "Erarbeitung von Modellen zur Weiterentwicklung der Theater- und Orchesterstrukturen in Mecklenburg-Vorpommern" Vorzugsmodelle geprüft werden.
Die Unterzeichnenden sind gewillt, weiter gemeinsam konstruktiv zu verhandeln mit dem Ziel, zügig eine grundsätzliche Einigung zu erreichen. Dabei ist die Aufgabe des Landes hervorzuheben, zu einem fairen Interessenausgleich zwischen den beiden Standorten zu gelangen. Dazu ist die Gleichbehandlung der beiden Standorte durch die Ministerien zu gewährleisten.
I.
Die Unterzeichnenden einigen sich, dass Grundlage der weiteren Prüfung die Modelle das Landesoper Modell und / oder Staatstheater Mecklenburg" sind.
Dazu gelten folgende Ausgangsprämissen:
· Landesbeteiligung auf der Grundlage von 2011,
· konstanter Zuschuss des Landes innerhalb von 35,8 Millionen Euro,
· konstanter kommunaler Zuschuss,
· komplementäre Finanzierung nach dem Prinzip des Matching-Verfahrens,
· Tarifgebundenheit,
· Mindestlohn von 8,50 EUR bei Vergabe von Leistungen,
· sozialverträgliches Konzept zur Umstrukturierung,
· angemessene Beteiligung des Landes an dem Neubau eines Theaters, das mit dem Schweriner Theater kompatibel sein muss,
· Beteiligung des Landes an den Umstrukturierungskosten und Investitionen.
Als Grundlage dieser Prämissen sind Modifikationen der Modelle 4 und 7 zu prüfen.
II.
Die Landesregierung finanziert die weiteren Beratungsleistungen zur Ausarbeitung der Modelle und zur Klärung von Detailfragen. Dies beinhaltet die vertiefte Untersuchung der Modelle, weitere betriebswirtschaftliche Berechnungen, tarifrechtliche Voraussetzungen für eine erfolgreiche Umsetzung, eine beispielhafte Musterspielzeit sowie die Erarbeitung eines Zeitplanes und eine Berechnung der voraussichtlichen Umstrukturierungskosten der Modelle. Zudem wird die Untersuchung möglicher Investitionsstaus (bauliche Investitionen, Anschaffungen etc.) und deren Abbau Bestandteil der Analyse.
III.
Die Träger stellen die notwendigen Informationen (sofern erforderlich inkl. personenbezogene Daten) für die unter II genannte Untersuchung nach den Erfordernissen des Beraters zur Verfügung. Sie tragen Sorge, dass die von METRUM benötigten Angaben der Theater und Orchester durch diese innerhalb von maximal einer Woche nach der Datenanfrage vorgelegt werden. Dazu benennen die Träger einen Projektkoordinator, über den u. a. alle Informationsabfragen der Berater koordiniert werden. Die Träger veranlassen, dass die Leitungen/Geschäftsführungen /Intendanzen der beteiligten Theater alle für die Untersuchung erforderlichen Daten und Informationen und Gesprächswünsche der Berater über den Projektkoordinator zur Verfügung stellen.
IV.
Landesregierung und Träger einigen sich darauf, eine gemeinsame Steuerungsgruppe aus Vertretern der Träger sowie der Landesregierung (Staatskanzlei, Innenministerium, Finanzministerium und Bildungsministerium) zu bilden. In dieser Steuerungsgruppe werden Zwischenergebnisse und Empfehlungen der Berater gemeinsam entgegengenommen, diskutiert und dokumentiert und bei den nächsten politischen Entscheidungen auf der Grundlage von Empfehlungen vorgeschlagen. Die Verschwiegenheitspflicht gilt, insbesondere in Bezug auf vertrauliche Daten des Theater- und Orchesterbetriebes, und ist in entsprechenden Fällen anzuzeigen. Es ist geplant, so schnell wie möglich ein Ergebnis der Untersuchung vorzulegen, mit dem die Vertragsparteien die nächsten verbindlichen politischen Entscheidungen treffen können.
Getroffene Festlegungen zu den nächsten Schritten sind zu vereinbaren.
V.
Personalentscheidungen im Leitungsbereich an den Theatern und Orchestern können bis zum Abschluss der Verhandlungen nur im Einvernehmen erfolgen. Eine durchgehende Intendanz an beiden Standorten ist unbeschadet dieser Regelung abzusichern.
VI.
Nach Unterzeichnung dieser Vereinbarung beauftragt die Landesregierung METRUM mit der Durchführung des nächsten Projektschrittes. Die Unterzeichnenden ernennen ihre Projektkoordinatoren. Beide Parteien ernennen ihre Mitglieder der Steuerungsgruppe (je max. vier). Anschließend wird METRUM in Absprache mit den Projektkoordinatoren einen Zeitplan für die Projektarbeiten und Termine für Präsentationen in der Steuerungsgruppe vorlegen.
Für die Träger: | Für die Landesregierung |
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Teil II
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das von Metrum vorgelegte Modell 2 Autonomie und Kooperation mit seinen Auswirkungen auf das Volkstheater Rostock zu untersuchen.
Für die Untersuchung ist dabei externer Sachverstand in enger Zusammenarbeit mit dem Volkstheater hinzuzuziehen.