20.02.2013 - 6.3 Fünfte Satzung über die teilweise Aufhebung der...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Dainat informiert den OBR über die Gebiete mit aufgehobener bzw. zur Aufhebung vorgesehener Sanierungssatzung.

Das grundsätzliche Ziel  der Sanierung besteht in der Beseitigung städtebaulicher Missstände und Entwicklung des City-Kernbereiches der Hansestadt Rostock. Das umfasst im Wesentlichen die Wiederherstellung und Erneuerung des Stadtkerns, die Erhaltung und Modernisierung der Altbausubstanz und die Durchführung von Erschließungsmaßnahmen zur  Verbesserung des innerstädtischen Verkehrs und der Aufenthaltsqualität im Stadtzentrum, die Stabilisierung vorhandener Einzelhandelsstrukturen, sowie die Neuansiedlung von Einzelhandelsunternehmen und Festigung der Wohnnutzung im Gebiet.

Die Sanierungsziele konnten erreicht werden, so das aus städtebaulicher Sicht eine Aufhebung der Sanierungssatzung für das Teilgebiet VIII geboten ist.

Aus rechtlicher Sicht ist entsprechend Baugesetzbuch § 162 (1) die Sanierungssatzung, auch für Teilgebiete, aufzuheben, wenn die Sanierung durchgeführt ist.

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Beschluss:

Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft beschließt die Fünfte Satzung über die teilweise Aufhebung der Sanierungssatzung „Stadtzentrum Rostock" (Anlage 1)

 

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Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

7

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

X

Enthaltungen:

0

 

Abgelehnt

 

 

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Anlagen zur Vorlage