24.01.2013 - 5.5.5 Prof. Dr. Dieter Neßelmann (für die CDU-Fraktion...

Beschluss:
abgelehnt
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Wortprotokoll

Ein Ausschussmitglied merkt an, dass die Deckungsquelle rechtlich schwierig ist. Frau Kamke bestätigt die Aussage, die Deckungsquelle könne nicht für Verwaltungstätigkeiten verwendet werden.

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Beschlussvorschlag:

 

HH-Satzung, Band I, § 5:

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 450 v. H.

 

 

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Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

1

 

 

 

Dagegen:

3

 

Angenommen

 

Enthaltungen:

4

 

Abgelehnt

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