30.01.2013 - 8.3 Dr. Sybille Bachmann (für die Fraktion Rostocke...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

(wurde in der Sitzung der Bürgerschaft am 05.12.2012 in den Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung, den Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus, den Liegenschafts- und Vergabeausschuss und den Finanzausschuss überwiesen)

 

Die Präsidentin weist darauf hin, dass die Stellungnahme nichtöffentlich ist.

 

- Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung empfiehlt Ablehnung zum Antrag

- Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus empfiehlt Zustimmung zum Änderungsantrag Nr. 2012/AN/4148-02 (ÄA)

- Liegenschafts- und Vergabeausschuss empfiehlt Ablehnung zum Antrag einschließlich zum Änderungsantrag Nr. 2012/AN/4148-02 (ÄA)

- Finanzausschuss empfiehlt Zustimmung zum Antrag einschließlich zum Änderungsantrag Nr. 2012/AN/4148-02 (ÄA)

 

 

Frau Dr. Bachmann gibt zu Protokoll, dass sie ein Verkehrswertgutachten und eine intensive Prüfung des Angebotes der HERO GmbH, mit dem der Aufsichtsrat der HERO GmbH und das Land Mecklenburg-Vorpommern als Mitgesellschafter einverstanden sind, erwartet.

 

Auf Nachfrage von Frau Kröger erklärt der Oberbürgermeister, dass ein Verkehrswertgutachten erstellt wird.
 

Frau Kröger zieht den Änderungsantrag Nr. 2012/AN/4148-04 (ÄA) zurück.

 

 

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Beschlussvorschlag:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, von der HERO GmbH ein Kaufvertragsangebot für den Erwerb der Warnemünder Flächen, die sich im Besitz der Hansestadt Rostock befinden und für Kreuzfahrtanleger genutzt werden, einzuholen.

Das Angebot ist der Bürgerschaft für eine Entscheidung zur Annahme oder Ablehnung vorzulegen.

 

 

Beschluss Nr. 2012/AN/4148:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das von der HERO GmbH eingegangene Kaufvertragsangebot für den Erwerb der Warnemünder Flächen, die sich im Besitz der Hansestadt Rostock befinden und für Kreuzfahrtanleger genutzt werden, zu prüfen.

Das Prüfergebnis ist der Bürgerschaft für eine Entscheidung zur Annahme oder Ablehnung vorzulegen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Angenommen

X

Abgelehnt