30.01.2013 - 10.15 Vereinbarung zum Umfang der Jugendförderung gem...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

 

- Jugendhilfeausschuss empfiehlt Zustimmung

 

Reduzieren

 

Beschluss:

 

Die Bürgerschaft stimmt der Vereinbarung zwischen dem Ministerium für Soziales und Gesundheit, als Oberste Landesjugendbehörde und der Hansestadt Rostock, als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe zum Umfang der Jugendförderung nach § 6 Abs. 2 des Kinder- und Jugendförderungsgesetzes (KJfG) zu.

 

(o. g. Vereinbarung liegt der Niederschrift beim Sitzungsdienst als Anlage 10 bei)

 

Reduzieren

 

Abstimmungsergebnis:

Angenommen

X

Abgelehnt

 

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage