30.01.2013 - 10.13 Annahme einer Geldzuwendung zugunsten der Hanse...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

 

Die Geldzuwendung in Höhe von 7.500,00 EUR von der Jahresköste der Kaufmannschaft zu Rostock e. V. wird angenommen und für die „Förderung von Kunst und Kultur“ gemäß § 52 Abs. 2 Nr. 5 Abgabenordnung verwendet.

 

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Abstimmungsergebnis:

Angenommen

X

Abgelehnt