30.01.2013 - 10.9 Bebauungsplan Nr. 14.W.184 "Toitenwinkel - südl...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

- Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung empfiehlt Zustimmung zur Beschlussvorlage

- Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus empfiehlt Zustimmung zur Beschlussvorlage

- Bau- und Planungsausschuss empfiehlt Zustimmung zur Beschlussvorlage

 

- Ortsbeirat Toitenwinkel empfiehlt Zustimmung zur Beschlussvorlage mit eigenem Änderungsantrag Nr. 2012/BV/4114-01 (ÄA), zu dem die Stellungnahme der Verwaltung Nr. 2012/BV/4114-02 (SN) vorliegt

 

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Beschlussvorschlag:

 

1. Für das Gebiet zwischen südlich der Pappelallee, östlich der Straßenbahnwendeschleife Hafenallee und westlich der Straße „Am Fasanenholz" soll der Bebauungsplan Nr. 14.W.184 „Toitenwinkel - Südlich der Pappelallee" aufgestellt werden.


Das Gebiet wird begrenzt:

 

- im Norden durch:

die Straße „Pappelallee",
 

- im Osten durch:

die Straße „Am Fasanenholz",
 

- im Süden durch:

die gedachte westliche Verlängerung vom südlichem Abschnitt der Straße „Am Fasanenholz"
 

- im Westen durch:

die Straßenbahnwendeschleife Hafenallee.
 

 

Der als Anlage beigefügte Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

2. Der Bebauungsplan soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung folgenden Planungsziels schaffen:

Bau von Wohnhäusern am südwestlichen Ortsrand von Toitenwinkel.
 

3. Zur planungsrechtlichen Absicherung der Belange des Naturschutzes und der Landschafts­pflege sind ein grünordnerischer Fachbeitrag mit Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung, ein faunistisches Gutachten sowie ein artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zu erstellen.

 

4. Die frühzeitige Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB soll im Rahmen einer öffentlichen Ortsbeiratssitzung durchgeführt werden.

 

 

 

Beschluss Nr. 2012/BV/4114:

 

1. Für das Gebiet zwischen südlich der Pappelallee, östlich der Straßenbahnwendeschleife Hafenallee und westlich der Straße „Am Fasanenholz" soll der Bebauungsplan Nr. 14.W.184 „Toitenwinkel - Südlich der Pappelallee" aufgestellt werden.


Das Gebiet wird begrenzt:

 

- im Norden durch:

die Straße „Pappelallee",
 

- im Osten durch:

die Straße „Am Fasanenholz",
 

- im Süden durch:

die gedachte westliche Verlängerung vom südlichem Abschnitt der Straße „Am Fasanenholz"
 

- im Westen durch:

die Straßenbahnwendeschleife Hafenallee.
 

 

Der als Anlage beigefügte Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

2. Der Bebauungsplan soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung folgenden Planungsziels schaffen:

Bau von Wohnhäusern am südwestlichen Ortsrand von Toitenwinkel.
 

3. Zur planungsrechtlichen Absicherung der Belange des Naturschutzes und der Landschafts­pflege sind ein grünordnerischer Fachbeitrag mit Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung, ein faunistisches Gutachten sowie ein artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zu erstellen.

 

4. Die frühzeitige Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB soll im Rahmen einer öffentlichen Ortsbeiratssitzung durchgeführt werden.

 

 

Der Bebauungsplan wird unter der Maßgabe erstellt, dass die dort vorgesehene Bebauung nicht höher als die Bebauung an der Pappelallee/Fasanenholz ist und eine Geschossanzahl von vier (einschließlich Dachgeschoss) nicht überschreitet.

Ausreichende Kfz-Stellplätze (auf dem Grundstück) sind vorzusehen.

 

(o. g. Lageplan liegt der Niederschrift beim Sitzungsdienst als Anlage 9 bei)

 

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Abstimmungsergebnis:

Angenommen

X

Abgelehnt

 

 

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Anlagen zur Vorlage