30.01.2013 - 10.9 Bebauungsplan Nr. 14.W.184 "Toitenwinkel - südl...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10.9
- Sitzung:
-
Sitzung der Bürgerschaft
- Gremium:
- Bürgerschaft
- Status Beschluss:
- Geprüft/Autorisiert
- Datum:
- Mi., 30.01.2013
- Status:
- öffentlich/nichtöffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:10
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
- Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung empfiehlt Zustimmung zur Beschlussvorlage
- Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus empfiehlt Zustimmung zur Beschlussvorlage
- Bau- und Planungsausschuss empfiehlt Zustimmung zur Beschlussvorlage
- Ortsbeirat Toitenwinkel empfiehlt Zustimmung zur Beschlussvorlage mit eigenem Änderungsantrag Nr. 2012/BV/4114-01 (ÄA), zu dem die Stellungnahme der Verwaltung Nr. 2012/BV/4114-02 (SN) vorliegt
Beschlussvorschlag:
1. Für das Gebiet zwischen südlich der Pappelallee, östlich der Straßenbahnwendeschleife Hafenallee und westlich der Straße Am Fasanenholz" soll der Bebauungsplan Nr. 14.W.184 Toitenwinkel - Südlich der Pappelallee" aufgestellt werden.
Das Gebiet wird begrenzt:
- im Norden durch: | die Straße Pappelallee", |
- im Osten durch: | die Straße Am Fasanenholz", |
- im Süden durch: | die gedachte westliche Verlängerung vom südlichem Abschnitt der Straße Am Fasanenholz" |
- im Westen durch: | die Straßenbahnwendeschleife Hafenallee. |
Der als Anlage beigefügte Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.
2. Der Bebauungsplan soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung folgenden Planungsziels schaffen:
Bau von Wohnhäusern am südwestlichen Ortsrand von Toitenwinkel.
3. Zur planungsrechtlichen Absicherung der Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege sind ein grünordnerischer Fachbeitrag mit Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung, ein faunistisches Gutachten sowie ein artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zu erstellen.
4. Die frühzeitige Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB soll im Rahmen einer öffentlichen Ortsbeiratssitzung durchgeführt werden.
Beschluss Nr. 2012/BV/4114:
1. Für das Gebiet zwischen südlich der Pappelallee, östlich der Straßenbahnwendeschleife Hafenallee und westlich der Straße Am Fasanenholz" soll der Bebauungsplan Nr. 14.W.184 Toitenwinkel - Südlich der Pappelallee" aufgestellt werden.
Das Gebiet wird begrenzt:
- im Norden durch: | die Straße Pappelallee", |
- im Osten durch: | die Straße Am Fasanenholz", |
- im Süden durch: | die gedachte westliche Verlängerung vom südlichem Abschnitt der Straße Am Fasanenholz" |
- im Westen durch: | die Straßenbahnwendeschleife Hafenallee. |
Der als Anlage beigefügte Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.
2. Der Bebauungsplan soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung folgenden Planungsziels schaffen:
Bau von Wohnhäusern am südwestlichen Ortsrand von Toitenwinkel.
3. Zur planungsrechtlichen Absicherung der Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege sind ein grünordnerischer Fachbeitrag mit Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung, ein faunistisches Gutachten sowie ein artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zu erstellen.
4. Die frühzeitige Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB soll im Rahmen einer öffentlichen Ortsbeiratssitzung durchgeführt werden.
Der Bebauungsplan wird unter der Maßgabe erstellt, dass die dort vorgesehene Bebauung nicht höher als die Bebauung an der Pappelallee/Fasanenholz ist und eine Geschossanzahl von vier (einschließlich Dachgeschoss) nicht überschreitet.
Ausreichende Kfz-Stellplätze (auf dem Grundstück) sind vorzusehen.
(o. g. Lageplan liegt der Niederschrift beim Sitzungsdienst als Anlage 9 bei)
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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384,5 kB
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