03.01.2013 - 5.2 1. Nachtrag zur Haushaltssatzung der Hansestadt...

Beschluss:
abgelehnt
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Wortprotokoll

 

 

Herr Seidel

·      Bei der HH-Satzung für das Jahr 2013 handelt es sich um eine vorläufige HH-Satzung, da die Grundsätze der Doppik nicht eingehalten wurden.

·      Der OBR hat sich bereits auf seiner letzten Sitzung gegen die HH-Satzung ausgesprochen. (keine Zustimmung zur Erhöhung der Grundsteuer B; der Erhöhung der Gewerbesteuer und dem Verkauf von Wiro-Wohnungen)

 

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Beschlussvorschlag:

 

1.              Die Haushaltssatzung der Hansestadt Rostock für das Jahr 2013 wird gemäß Anlage 1 beschlossen. Der Haushaltsplan wird entsprechend den Anlagen 2 - 10 fortgeschrieben.

 

2.              Die Haushaltssatzungen und die Haushaltspläne für das Jahr 2013 für die städtebaulichen Sondervermögen werden der Bürgerschaft gesondert zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

 

Der OBR lehnt den 1. Nachtrag der HH-Satzung für das HH-Jahr 2013

einstimmig ab.

 

 

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Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

 

 

 

 

Dagegen:

6

 

Angenommen

 

Enthaltungen:

 

 

Abgelehnt

X

 

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Anlagen zur Vorlage