18.12.2012 - 10.1.3 Bebauungsplan Nr. 14.W.184 "Toitenwinkel - südl...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Frau Fritsche erläutert die Vorlage. In der Diskussion wird über die maximale Höhe der Bebauung gesprochen. Frau Knitter kündigt einen Änderungsantrag vom OBR an, man sollte sich an der Bebauung "Am Fassanenholz" orientieren.

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Beschluss:

 

1)              Für das Gebiet zwischen südlich der Pappelallee, östlich der Straßenbahnwendeschleife Hafenallee und westlich der Straße Am Fasanenholz“ soll der Bebauungsplan Nr. 14.W.184 „Toitenwinkel - Südlich der Pappelallee“ aufgestellt werden.

 

 

 

Das Gebiet wird begrenzt

 

-              im Norden durch die Straße „Pappelallee“

-              im Osten durch die Straße „Am Fasanenholz“

-              im Süden durch die gedachte westliche Verlängerung vom südlichem Abschnitt der Straße „Am Fasanenholz“

-              im Westen durch die Straßenbahnwendeschleife Hafenallee.

 

 

Der als Anlage beigefügte Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

2)              Der Bebauungsplan soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung folgenden Planungsziels schaffen:

 

Bau von Wohnhäusern am südwestlichen Ortsrand von Toitenwinkel.

3)              Zur planungsrechtlichen Absicherung der Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege sind ein grünordnerischer Fachbeitrag mit Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung, ein faunistisches Gutachten, sowie ein artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zu erstellen.

 

 

4)              Die frühzeitige Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB soll im Rahmen einer öffentlichen Ortsbeiratssitzung durchgeführt werden.

 

 

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Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

6

 

 

 

Dagegen:

-

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

-

 

Abgelehnt

-

 

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Anlagen zur Vorlage