18.12.2012 - 4.1.10 Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 BauGB für d...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Schäfer erläutert die Vorlage, im Bauantragsverfahren wurden Befreiungen vom B-Plan zugelassen. Die Bebauungshöhe darf um 1,2 m überschritten werden und im Innenhof entsteht mit Überschreitung der Baugrenze und der GRZ eine Tiefgarage mit Gründach. Zu diesem Vorhaben gab es für Gründung und Baugrube eine Teilbaugenehmigung. Der Vorlage wird mit Vorbehalt (Votum OBR) zugestimmt. (Der OBR hat am 19.12.2012 der Vorlage ebenfalls zugestimmt)

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Beschluss:

Das Einvernehmen der Gemeinde für das Bauvorhaben (Bauantrag) „Neubau eines Wohngebäudes mit Tiefgarage und 1 Gewerbeeinheit, Bebauungsplan (B-Plan) Nr. 11.W.150 „Östlich der Stadtmauer“, Am Lohmühlengraben, wird erteilt.

 

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Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

7

 

 

 

Dagegen:

-

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

-

 

Abgelehnt

-

 

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Anlagen zur Vorlage