05.12.2012 - 9.4 Dr. Sybille Bachmann (für die Fraktion Rostocke...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Es liegt ein Widerspruch des Oberbürgermeisters gegen den Beschluss aus der Sitzung der Bürgerschaft am 07.11.2012 zur organisatorischen Zuordnung Rechnungsprüfungsamt / zukünftige Änderung Geschäftsverteilung vor.

 

Die Präsidentin weist darauf hin, dass sich der Widerspruch des Oberbürgermeisters nur gegen die Punkte 1 und 4 des Beschlusses vom 07.11.2012 richtet. Die Punkte 2 und 3 müssten eigentlich nicht abgestimmt werden.

 

(Widerspruch … liegt der Niederschrift beim Sitzungsdienst als Anlage 2 bei)

 

Die Fraktion der SPD war mit Datum vom 07.11.2012 dem Antrag beigetreten.

 

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Es erfolgt die erneute Abstimmung zur Angelegenheit:
 

 

Beschlussvorschlag:

 

1. Die Bürgerschaft untersagt dem Oberbürgermeister die Verlagerung des Rechnungsprüfungs­amtes.
 

2. Die Bürgerschaft ordnet die unverzügliche Aufhebung der Organisationsverfügung Nr. 55/2012 durch den Oberbürgermeister an.
 

3. Die Bürgerschaft beauftragt ihre Präsidentin, die Beschlüsse zu Pkt. 1 und 2 gegebenenfalls gerichtlich durchzusetzen.

 

 

Beschluss Nr. 2012/AN/4036:

 

1. Die Bürgerschaft fordert den Oberbürgermeister auf, die Organisationsverfügung Nr. 33/2012 „Verlagerung des Rechnungsprüfungsamtes (14) in den Geschäftsbereich des Oberbürgermeisters“ vom 11.10.2012 aufzuheben und die auf deren Grundlage vorgenommenen Vollzugsmaßnahmen rückgängig zu machen.
 

2. Die Bürgerschaft beauftragt die Präsidentin, das Gespräch mit dem Oberbürgermeister zur Umsetzung des Beschlusses zu Punkt 1 zu führen.
 

3. Die Bürgerschaft beauftragt die Präsidentin, den Beschluss zu Punkt 1 gegebenenfalls gerichtlich durchzusetzen.
 

4. Dem Oberbürgermeister wird untersagt, die im Organigramm der Hansestadt Rostock mit Stand vom 01.09.2012 aufgeführten Ämter und die diesen organisatorisch gleichgestellten Verwaltungseinheiten ohne vorherige Zustimmung der Bürgerschaft einem anderen Senatsbereich zuzuordnen.