27.11.2012 - 5.3 Bauvorhaben - Funkturm im Bereich Krummendorf/T...

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Wortprotokoll

Durch die Vertreter der Deutsche Funkturm GmbH erfolgte eine Powerpoint Präsentation zum Bauvorhaben „Neubau eines abgespannten Stahlgittermastes als Senderstandort für Hörfunk- und Fernsehdienste“ mit anschließender Diskussion:

 

Der Funkmast  dient der  Verbesserung der Qualität des terrestrischen und digitalen Fernsehens und Rundfunks in der Hansestadt.

·         Lage: zwischen Toitenwinkel (ca.1000 m) und Krummendorf (ca.400 m Entfernung)

·         Höhe: 250 m – Stahlgittermast; untere Abspannung in 15 m Höhe

·         Zufahrt: erfolgt aus Richtung Krummendorf; Krummendorfer Str. (internationaler Radweg); Ausbau und Nutzung der Zufahrt bedarf einer Genehmigung

·         dazugehöriges Servicegebäude mit einer Größe vom ca. 300m²

·         durch die Höhe des Funkturmes wird es gemäß Vorgaben einen Flugsicherheitsanstrich geben, sowie eine rote Sicherheitsleuchte im oberen Bereich

·         der Mast ist offen für weitere Nutzungen

·         die Standortbescheinigung ist noch nicht beantragt worden – dies erfolgt immer erst kurz vorher

 

Diskussionsschwerpunkte/Antworten

·         Bedenklichkeit des Standorts/Nähe zur Wohnbebauung - erfolgte in Abstimmung mit der Stadt – es gibt Orte wie z.B. Schwerin oder auch Berlin, wo die Funktürme sich mitten im Wohngebiet oder in direkter Nähe befinden; baurechtlich keine Bedenken, Standortwahl im Außenbereich

·         Andere Standortwahl z. B. entlang der Autobahn /Beeinträchtigung der Skylinie von Rostock – topographische Verhältnisse müssen beachtet werden sowie Zielstellung Verbesserung der Sendeleistung in der HRO

·         Bestehende Gesundheitsgefährdung - das Betreiben ist nur mit Betriebszulassung durch die Bundesnetzagentur möglich; Gesundheitsgefährdung für die Anwohner/ Spaziergänger/Radfahrer besteht nicht

·         Beeinträchtigung/Sperrung des öffentlichen Radweges; Einrichtung einer größeren Sicherheitszone - es wird eine Einzäunung im sicherheitsrelevanten Bereich geben, jedoch wird es keine Beeinträchtigung für den öffentlichen Radweg geben, eine Sperrung wird es nicht geben

·         Flächeneigentümer – die Flächen befinden sich im Eigentum des Landes und der HRO

·         Schattenwurf - Schattenwurf ist durch die Gitterstruktur ausgeschlossen

·         Beeinträchtigung anderer Kabelnetzbetreiber  - Verpflichtung durch die Bundesnetzagentur keine Störungen zu erzeugen

·         Beeinträchtigung des Vogelzuges – kaum zu befürchten durch einen einzigen Stahlgittermast

·         Bauzeit ca. ein 3/4 Jahr – Inbetriebnahme 2013 geplant

·         Die Energieversorgung in diesem Bereich ist ausreichend – 200 KW-Leistung

 

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