27.11.2012 - 5.3 Bauvorhaben - Funkturm im Bereich Krummendorf/T...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.3
- Datum:
- Di., 27.11.2012
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Durch die Vertreter der Deutsche Funkturm GmbH erfolgte eine Powerpoint Präsentation zum Bauvorhaben Neubau eines abgespannten Stahlgittermastes als Senderstandort für Hörfunk- und Fernsehdienste mit anschließender Diskussion:
Der Funkmast dient der Verbesserung der Qualität des terrestrischen und digitalen Fernsehens und Rundfunks in der Hansestadt.
· Lage: zwischen Toitenwinkel (ca.1000 m) und Krummendorf (ca.400 m Entfernung)
· Höhe: 250 m Stahlgittermast; untere Abspannung in 15 m Höhe
· Zufahrt: erfolgt aus Richtung Krummendorf; Krummendorfer Str. (internationaler Radweg); Ausbau und Nutzung der Zufahrt bedarf einer Genehmigung
· dazugehöriges Servicegebäude mit einer Größe vom ca. 300m²
· durch die Höhe des Funkturmes wird es gemäß Vorgaben einen Flugsicherheitsanstrich geben, sowie eine rote Sicherheitsleuchte im oberen Bereich
· der Mast ist offen für weitere Nutzungen
· die Standortbescheinigung ist noch nicht beantragt worden dies erfolgt immer erst kurz vorher
Diskussionsschwerpunkte/Antworten
· Bedenklichkeit des Standorts/Nähe zur Wohnbebauung - erfolgte in Abstimmung mit der Stadt es gibt Orte wie z.B. Schwerin oder auch Berlin, wo die Funktürme sich mitten im Wohngebiet oder in direkter Nähe befinden; baurechtlich keine Bedenken, Standortwahl im Außenbereich
· Andere Standortwahl z. B. entlang der Autobahn /Beeinträchtigung der Skylinie von Rostock topographische Verhältnisse müssen beachtet werden sowie Zielstellung Verbesserung der Sendeleistung in der HRO
· Bestehende Gesundheitsgefährdung - das Betreiben ist nur mit Betriebszulassung durch die Bundesnetzagentur möglich; Gesundheitsgefährdung für die Anwohner/ Spaziergänger/Radfahrer besteht nicht
· Beeinträchtigung/Sperrung des öffentlichen Radweges; Einrichtung einer größeren Sicherheitszone - es wird eine Einzäunung im sicherheitsrelevanten Bereich geben, jedoch wird es keine Beeinträchtigung für den öffentlichen Radweg geben, eine Sperrung wird es nicht geben
· Flächeneigentümer die Flächen befinden sich im Eigentum des Landes und der HRO
· Schattenwurf - Schattenwurf ist durch die Gitterstruktur ausgeschlossen
· Beeinträchtigung anderer Kabelnetzbetreiber - Verpflichtung durch die Bundesnetzagentur keine Störungen zu erzeugen
· Beeinträchtigung des Vogelzuges kaum zu befürchten durch einen einzigen Stahlgittermast
· Bauzeit ca. ein 3/4 Jahr Inbetriebnahme 2013 geplant
· Die Energieversorgung in diesem Bereich ist ausreichend 200 KW-Leistung