06.11.2012 - 5.1 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 12.W.144 "Ri...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.1
- Gremium:
- Ortsbeirat Brinckmansdorf (15)
- Datum:
- Di., 06.11.2012
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Dr. Mohr gibt einige Erläuterungen:
- Änderungen für rund 3,6 Hektar des Bereiches
- die Bereiche direkt an der Straße Riekdahl wurden nicht geändert da dort bereits
Grundstücke bestehen
- die neuen Häuser werden U-förmig entlang einer mit Bäumen gesäumten Verkehrsschleife
angeordnet
-Topografie des Geländes ist schwierig
- Straße muss höher gelegt werden, ca. 6m Ausgleich auf gesamten Gebiet
- einige geplante Häuser aus dem 1. Plan sind nicht mehr realisierbar
- Gefälle soll hinter den bestehenden tiefer liegenden beginnen
- ursprüngliche vorgesehene private Grünflächen wurde geändert spätere Gartennutzung
möglich
- unbebaubarer Streifen am Harmstorfer Kreuz als Maßnahmefläche zum Schutz zur Pflege
und Entwicklung von Boden. Natur und Landschaft
- zusätzlich Artenschutzbeitrag (78 Seiten)
Herr Lukas:
- wir wollen hohe Transparenz des Bauvorhabens
- vor Ort Termin mit Anwohnern und Planern vorgesehen
Nach den Ausführungen haben die Anwesenden die Möglichkeit Fragen zu stellen.
Wie ist die Entwässerung geregelt?
Herr Lukas:
- entsprechende Regelung in der Bauplanung
- eine Erweiterung der Regenentwässerung in der Hauptleitung wird erfolgen, um die
zusätzlichen Regenmengen aufzufangen
- vorhandene Senke wird aufgefüllt und angehoben
Welche Kosten entstehen?
Frau Schölens
- Planungskosten werden vom Investor getragen
- Gehwege und Straße umlagefähig
- vorhandene angrenzende Bebauungen werden finanziell nicht belastet
Wie viel Grundstücke entstehen?
- bis zu 26 Grundstücke sind möglich
Frau Schölens weist darauf hin, dass im Internet alle Unterlagen einsehbar sind.
Beschlussvorschlag:
1. Der Entwurf für die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 12.W.144 "Riekdahl"
(nördlich der Straße Riekdahl) (Anlage 1), begrenzt
- im Südwesten durch die Straße Riekdahl
- im Nordwestendurch die "Harmstorfer Weg" genannte Straße
- im Nordosten durch den Übergang zur freien Landschaft, Fläche für die
Landwirtschaft
- im Südosten durch die Grundstücke Riekdahl 6 und Riekdahl 6a
und die Begründung dazu (Anlage 2) werden in der vorliegenden Fassung gebilligt und sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Der als Anlage beigefügte Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,4 MB
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2
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(wie Dokument)
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2,7 MB
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3
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(wie Dokument)
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3,8 MB
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4
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(wie Dokument)
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369,3 kB
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5
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(wie Dokument)
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0
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