06.11.2012 - 10 Informationen des Ortsbeiratsvorsitzenden und d...

Reduzieren

Wortprotokoll

Herr Friesecke berichtet:

·         Über die Beratung am 25.10.2012 mit der Präsidentin der Bürgerschaft; den Ortsamtsleitern und den Vorsitzenden der Ortsbeiräte. Beratung war gut besucht. Kritisiert wurde der Vorsitzende des Bau- und Planungsausschusses, der die Mitwirkungsrechte der Ortsbeiratsvorsitzenden nicht ausreichend beachtet. Diskutiert wurde die Effektivität/Wirksamkeit des TOP „Wichtige Informationen an den OB/die Präsidentin der Bürgerschaft“ und festgestellt, dass die Probleme nicht besser gelöst werden und deshalb der TOP abgeschafft werden sollte.

Hauptgesprächsstoff war aber, dass über den Oberbürgermeister die Verwaltung beauftragt wurde, die Anzahl der Ortsbeiräte und erneut die Anzahl der Ortsämter zu reduzieren. Das ist ein Eingriff in die demokratischen Grundrechte der Hansestadt Rostock. Die Ortsbeiräte brauchen die Betreuung durch die Ortsämter, weil sie sonst sich selbst überlassen sind. Bei einer weiteren Reduzierung wäre das nicht mehr machbar. Bei einer Zusammenlegung von Ortsbeiräten, würden insbesondere die jetzt kleineren Ortsbeiratsbereiche auf der Strecke bleiben.

 

Herr Friesecke bittet Herrn Westphal um nähere Informationen.

 

 

Herr Westphal berichtet:

·         Es gibt einen Entwurf, wonach bis zum Jahr 2015 Reduzierung der 5 Ortsämter auf 3 Ortsämter und bis zum Jahr 2018 auf ein Ortsamt bzw. Bürgerbüro etc. erfolgen soll. Die Betreuung der Ortsbeiräte ist demzufolge nicht mehr durch die Ortsämter zu realisieren. Man stellt sich vor, diese Aufgaben dem Sitzungsdienst zu übertragen. Herr Westphal betont, dass die Ortsämter und Ortsbeiräte einer der besten Errungenschaften aus der Zeit der Wende seien.

·         Bekanntgabe der Sitzungstermine für das Jahr 2013

·         Antrag auf Nutzung eines Raumes des Musikgymnasiums Käthe-Kollwitz für die OBR-Sitzungen wurde gestellt

·         Antwort vom Amt für Stadtgrün; das Aufstellen eines Abfallbehälters ist nur möglich, wenn ein anderer Abfallbehälterstandort im Ortsamtsbereich aufgegeben wird