05.09.2012 - 8.6 Vorsitzende der Fraktionen der SPD, DIE LINKE.,...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

 

Die Geschäftsordnung der Bürgerschaft der Hansestadt Rostock wird in § 3 „Fraktionen“ um Absatz 4 wie folgt ergänzt:

 

§ 3 Abs. 4:


Fraktionen haben das Recht, ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in nicht öffentliche Sitzungen, Beratungen und Anhörungen etc. zu entsenden, soweit diese der Information, Vor- und Nachbereitung, der Meinungsbildung und/oder der Entscheidungsfindung der Fraktionen dienen.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Angenommen

X

Abgelehnt