05.09.2012 - 9.9 Erneuter Satzungsbeschluss über den Bebauungspl...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

- Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung empfiehlt Zustimmung
- Bau- und Planungsausschuss empfiehlt Zustimmung

 

- Ortsbeirat Biestow empfiehlt Ablehnung

 

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Beschluss:

 

1. Die während der öffentlichen Auslegungen der Entwürfe des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 09.SO.156 „Erweiterung Landhotel Rittmeister“ vorgebrachten Anregungen von Bürgern sowie Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden mit dem in Anlage 1 dargestellten Ergebnis geprüft.
Die als Anlage 1 beigefügten Abwägungsergebnisse sind Bestandteil des Beschlusses.

 

2. Für eine Fläche in der Dorflage Biestow, begrenzt:

- im Nordosten:              durch das Wohngrundstück Biestower Damm Nr. 2,
- im Nordwesten:              durch Freiflächen des Reiterhofes,
- im Südosten:              durch den Biestower Damm,
- im Südwesten:               durch den Damerower Weg

wird entsprechend § 10 BauGB in Verbindung mit § 12 BauGB der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 09.SO.156 „Erweiterung Landhotel Rittmeister“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), erneut als Satzung beschlossen (Anlage 2).

 

3. Die Begründung wird gebilligt (Anlage 3).

 

(o. g. Anlagen liegen der Niederschrift beim Sitzungsdienst als Anlage 10 bei)

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Angenommen

X

Abgelehnt