05.09.2012 - 8.1.2 Dr. Steffen Wandschneider (für die Fraktion der...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschlussvorschlag (einschließlich der redaktionellen Änderung – siehe unter TOP 8.1):

 

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ergänzt:

 

1. Einbezogen sind dabei auch Entsendesachverhalte und Nachunternehmerverhältnisse.

 

2. Bei der Übertragung von Ausbaumaßnahmen an einen Investor über einen städtebau­lichen Vertrag verpflichtet die Hansestadt Rostock  den Investor, dass für die Realisierung der Maßnahme nur Unternehmen verpflichtet werden, die bei der Ausführung der Leistung ebenfalls ein Mindeststundenentgelt von 8,50 Euro (brutto) zahlen.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Angenommen

X

Abgelehnt