05.09.2012 - 8.1 Dr. Steffen Wandschneider (für die Fraktion der...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.1
- Sitzung:
-
Sitzung der Bürgerschaft
- Gremium:
- Bürgerschaft
- Datum:
- Mi., 05.09.2012
- Status:
- öffentlich/nichtöffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:05
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion der SPD
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Im Hauptausschuss am 14.08.2012 wurde durch den Einreicher des Änderungsantrages Nr. 2012/AN/3614-01 (ÄA) um folgende redaktionelle Änderung gebeten:
- Stundenentgelt ist zu ändern in Mindeststundenentgelt.
- Hauptausschuss empfiehlt Zustimmung zum Antrag einschließlich zum redaktionell geänderten Änderungsantrag Nr. 2012/AN/3614-01 (ÄA)
Herr Giesen äußert rechtliche Bedenken, soweit beabsichtigt ist, europaweite Ausschreibungen nach den im Beschlussvorschlag enthaltenen Grundsätzen durchzuführen.
Der Oberbürgermeister spricht sich für den vorgeschlagenen Mindeststundenlohn aus. Gegebenenfalls wird eine rechtliche Klärung erfolgen.
Beschlussvorschlag:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, künftig bei Ausschreibungen und Vergaben von Dienstleistungen durch die Hansestadt Rostock sowie deren städtischen Eigengesellschaften und -betriebe einen Mindestlohn von 8,50 Euro als Ausschreibungs- und Vergabekriterium anzuwenden.
Beschluss Nr. 2012/AN/3614:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, künftig bei Ausschreibungen und Vergaben von Dienstleistungen sowie Leistungsvereinbarungen durch die Hansestadt Rostock sowie deren städtischen Eigengesellschaften und -betriebe einen Mindestlohn von 8,50 Euro als Ausschreibungs- und Vergabekriterium sowie Bestandteil von Dienstleistungsvereinbarungen
anzuwenden.
Einbezogen sind dabei auch Entsendesachverhalte und Nachunternehmerverhältnisse.
Bei der Übertragung von Ausbaumaßnahmen an einen Investor über einen städtebaulichen Vertrag verpflichtet die Hansestadt Rostock dne Investor, dass für die Realisierung der Maßnahme nur Unternehmen verpflichtet werden, die bei der Ausführung der Leistung ebenfalls ein Mindeststundenentgelt von 8,50 EUR (brutto) zahlen.