23.08.2012 - 8.2 Sachstand Einrichtung Kunstbeirat

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Wortprotokoll

 

Bezug nehmend auf den Entwurf der Geschäftsordnung für den Kunstbeirat weist
Herr Werner darauf hin, dass ehrenamtlich arbeitenden Sachverständigen des Kunstbeirates nur eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 20 Euro pro Person zustehen würde.

 

Die Ausschussmitglieder verständigen sich, dass die verantwortungsvolle und zeitaufwändige Tätigkeit der Sachverständigen des Kunstbeirates nicht auf ehrenamtlicher Basis erfolgen solle. Die Arbeit der Sachverständigen sei wie die Tätigkeit der Mitglieder des Gestaltungsbeirates mit einer Aufwandsentschädigung in Anlehnung an die Richtlinie „Aufwandsentschädigung für Preisrichter und Vergütung der Sachverständigen und Vorprüfer bei Architektenwettbewerben in MV“ der Architektenkammer MV (2002) zu vergüten. Es würden Honorarkosten von ca. 5000 Euro pro Jahr anfallen, die aus Haushaltsmitteln des Amtes für Kultur und Denkmalpflege zu finanzieren seien.

 

Der Ausschuss wird sich in seiner nächsten Sitzung nochmals mit der Geschäftsordnung des Kunstbeirates befassen, u. a. soll die Verbindlichkeit der Empfehlungen des Kunstbeirates beraten werden.